DAC7 und LLC: Verkäuferdaten, Auszahlungen und Abstimmung

Prüfen Sie, wann ein Verkäufer unter DAC7 fällt, welche Daten die Plattform meldet und wie eine LLC Profil, Auszahlungen, Rechnungen und Bücher abstimmt.

DAC7 schafft einen festen Rahmen für die jährliche Meldung bestimmter Verkäuferdaten durch digitale Plattformen. Für ein Unternehmen, das über eine US LLC arbeitet, ändert diese Regel weder die Gesellschaft noch deren steuerliche Einordnung. Sie erzeugt vielmehr einen zusätzlichen Datensatz, der zum Verkäuferprofil, zu Rechnungen, Auszahlungen und Buchhaltung passen muss.

Eine belastbare Prüfung beginnt deshalb nicht mit einer allgemeinen Aussage über die LLC, sondern mit der Vertragsbeziehung zur Plattform. Wer ist als Verkäufer registriert? Welche Angaben wurden verifiziert? Auf welches Konto werden Beträge ausgezahlt? Erst aus diesen Tatsachen ergibt sich der DAC7-Umfang. Eine sauber dokumentierte LLC kann europäische Marktplätze nutzen und dabei eine klare gesellschaftsrechtliche, finanzielle und buchhalterische Struktur behalten.

Entscheidend ist der von der Plattform erfasste Verkäufer

DAC7 ist die gebräuchliche Bezeichnung für die Richtlinie (EU) 2021/514, mit der der europäische Rahmen für die Zusammenarbeit der Steuerbehörden erweitert wurde. Die Vorschriften gelten seit dem 1. Januar 2023. Erfasste Plattformbetreiber führen Sorgfaltsprüfungen ihrer Verkäufer durch und melden jährlich festgelegte Identifikations- und Tätigkeitsdaten.

Die Meldepflicht liegt beim Plattformbetreiber. Der Verkäufer reicht nicht für jeden Marktplatz eine eigene DAC7-Erklärung ein. Er muss jedoch richtige Angaben bereitstellen, Änderungen aktualisieren und sicherstellen, dass das im Konto hinterlegte Unternehmen tatsächlich Verträge schließt, Rechnungen ausstellt und die wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.

Die Richtlinie erfasst vier relevante Tätigkeiten:

  • Vermietung von Immobilien;
  • persönliche Dienstleistungen, die über eine Plattform vermittelt werden;
  • Verkauf von Waren;
  • Vermietung jeglicher Verkehrsmittel.

Nicht jede Website, Software oder Zahlungsseite ist automatisch eine DAC7-Plattform. Maßgeblich sind die Vertragsrolle und die Art, in der der Anbieter Verkäufer mit Nutzern zusammenführt. Ein Zahlungsdienstleister kann Teil des Geldflusses sein, ohne allein dadurch zum meldenden Plattformbetreiber zu werden.

Der verbindliche Text steht in EUR-Lex. Die Europäische Kommission erläutert zusätzlich die praktische Funktionsweise für Plattformbetreiber innerhalb und außerhalb der Union.

Eine US LLC ist nicht automatisch meldepflichtiger Verkäufer

DAC7 knüpft an den von der Plattform bestimmten meldepflichtigen Verkäufer an. Vereinfacht handelt es sich um einen aktiven Verkäufer mit Ansässigkeit in einem Mitgliedstaat oder um einen Verkäufer, der eine in einem Mitgliedstaat gelegene Immobilie vermietet, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.

Bei einem Unternehmen kann die Plattform Firmenname, Hauptanschrift, TIN, Handelsregisternummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Angaben zu einer Betriebsstätte in der Union erfassen. Diese Informationen dienen der Bestimmung der Verkäuferansässigkeit. Der persönliche Wohnsitz des LLC-Inhabers darf nicht ohne Prüfung mit den im Unternehmensdossier hinterlegten Angaben gleichgesetzt werden.

Beim Warenverkauf ist ein Verkäufer ausgenommen, wenn die Plattform weniger als 30 Warenverkäufe vermittelt hat und die insgesamt gezahlte oder gutgeschriebene Vergütung im Meldezeitraum 2.000 EUR nicht überschreitet. Beide Voraussetzungen müssen gemeinsam erfüllt sein. Diese Ausnahme betrifft die DAC7-Meldung und ist keine allgemeine Befreiung von Buchführung, Rechnungsstellung, Umsatzsteuer oder steuerlicher Einordnung.

Für die Zuordnung reichen vier konkrete Prüfungen:

  1. Welcher Firmenname steht im Verkäuferkonto?
  2. Welche Anschrift und TIN hat die Plattform geprüft?
  3. Wer ist rechtlicher Inhaber des Auszahlungskontos?
  4. Welches Unternehmen erscheint auf Rechnungen und in den Verkaufsbedingungen?

Verweisen alle Antworten auf dieselbe operative Einheit, lässt sich DAC7 ohne Bruch in die Jahresakte der LLC einordnen.

Welche Angaben gemeldet werden können

Die Richtlinie trennt Identifikationsdaten und Tätigkeitsdaten. Bei einem Verkäufer in Form eines Unternehmens kann die Meldung enthalten:

BereichAngaben
VerkäuferFirmenname, Hauptanschrift, TIN, Registernummer und Umsatzsteuer-ID, soweit vorhanden
AnsässigkeitDurch die Sorgfaltsprüfung bestimmte Mitgliedstaaten
AuszahlungFinanzkontenkennung und bei abweichendem Kontoinhaber dessen Name
TätigkeitJe Quartal gezahlte oder gutgeschriebene Gesamtvergütung und Zahl der relevanten Tätigkeiten
AbzügeJe Quartal von der Plattform einbehaltene oder berechnete Gebühren, Provisionen und Steuern
ImmobilienAnschrift, Registernummer soweit vorhanden, Vermietungstage und Art der Immobilie

Die gemeldete Vergütung ist nicht automatisch Buchgewinn, steuerpflichtiger Gewinn oder Bankeingang. Plattformgebühren, Erstattungen, indirekte Steuern, Reserven, Währungsumrechnung und zeitliche Verschiebungen können nachvollziehbare Differenzen erzeugen. Die Abstimmung erhält den ursprünglichen Plattformwert und dokumentiert den Weg bis in die Buchhaltung.

DAC7 in den Jahresabschluss integrieren

Der Meldezeitraum entspricht dem Kalenderjahr. Plattformbetreiber übermitteln die Informationen grundsätzlich bis zum 31. Januar des Folgejahres. Anschließend erfolgt der in der Richtlinie vorgesehene Austausch zwischen den zuständigen Behörden.

Für die LLC genügt ein schlanker Ablauf:

  • laufend: Rechnungen, Abrechnungen, Erstattungen und Auszahlungsnachweise sichern;
  • zum Quartalsende: Bruttoumsatz, Abzüge und gutgeschriebene Beträge vergleichen;
  • im Januar: Jahresübersicht exportieren und die rechtlichen Profildaten prüfen;
  • vor Abschluss der Steuerakte: Endabstimmung fertigstellen und ungeklärte Differenzen dokumentieren.

Nicht jede Plattform stellt ein ausdrücklich so bezeichnetes DAC7-Dokument bereit. Häufig verteilen sich die Angaben auf mehrere Exporte. Deshalb gehören Originaldateien, Exportdatum und eine Kopie des Verkäuferprofils in die Akte. Eine spätere Prüfung sollte nicht ausschließlich von einer veränderbaren Online-Oberfläche abhängen.

Die LLC bleibt das operative Zentrum

DAC7 ändert weder die US-Bundeseinordnung der LLC noch macht es aus dem Bruttoumsatz des Marktplatzes automatisch einen Gewinn des Inhabers. Auch die steuerliche Behandlung in einem anderen Staat wird dadurch nicht festgelegt. Eine professionell geführte LLC bleibt ein vielseitiges Unternehmen, das Verträge schließen, Rechnungen stellen, mehrere Konten führen, Betriebskapital halten, reinvestieren und eine Finanzhistorie aufbauen kann.

Die Unterlagen sollten diese Realität sichtbar machen:

  • Das Verkäuferprofil verwendet den exakten LLC-Namen.
  • Geschäftsbedingungen nennen die richtige Vertragspartei.
  • Das Auszahlungskonto gehört der LLC oder seine Nutzung ist nachvollziehbar dokumentiert.
  • Verkäufe werden vor Abzug der Plattformkosten erfasst.
  • Gebühren, Erstattungen und indirekte Steuern werden getrennt verbucht.
  • Umbuchungen zwischen eigenen Konten erscheinen nicht doppelt als Erlös.
  • Ursprungswährung und Buchungswährung bleiben nachvollziehbar.

Diese Ordnung verbessert zugleich die Bank- und KYC-Akte. Finanzdienstleister können ein Unternehmen leichter einordnen, wenn Marktplatzvolumen, Rechnungen und Zahlungseingänge dieselbe Geschäftstätigkeit zeigen.

DAC7 ist nicht CRS, DAC8 oder FATCA

DAC7 betrifft Plattformen und ihre Verkäufer. CRS betrifft bestimmte Finanzkonteninformationen, die von erfassten Finanzinstituten gemeldet werden. DAC8 erweitert in der Union den Rahmen für bestimmte Kryptowerte und den dazugehörigen Informationsaustausch. FATCA ist ein eigenständiges US-Regelwerk.

Ein Unternehmen kann mehrere dieser Ebenen berühren. Daraus folgt jedoch nicht, dass eine Meldung den Inhalt einer anderen bestimmt. Die Kennung des Auszahlungskontos kann in DAC7 enthalten sein, ohne dass der Plattformbericht dadurch zur CRS-Bankmeldung wird. Umgekehrt entscheidet US-Banking nicht darüber, wen eine europäische Plattform als Verkäufer identifiziert.

Zuerst werden die Datenquellen getrennt erfasst, danach werden sie abgestimmt. Der Beitrag CRS, FATCA und US-Banking für LLC-Inhaber behandelt die Finanzkontenebene. DAC8, Krypto und LLC erklärt den separaten Kryptowertebereich.

Die Abstimmung folgt dem Geschäftsmodell

Warenverkauf über einen Marktplatz

Die Plattform kennt typischerweise Bruttopreis, Bestellzahl, Erstattungen und eigene Provisionen. Die Buchhaltung trennt diese Bestandteile und verbindet sie mit den Auszahlungen. Umsatzsteuer, OSS, IOSS oder eine Regel zum fiktiven Lieferer werden unabhängig vom DAC7-Gesamtbetrag geprüft.

Persönliche Dienstleistungen

Bei vermittelten Dienstleistungen ist festzuhalten, wer den Dienstleister beauftragt, wer dem Kunden die Rechnung stellt und welche Einheit die Vergütung erhält. Leistungsort und Plattformbedingungen können für die Gesamtanalyse wichtig sein; DAC7 ersetzt diese Analyse nicht.

Immobilienvermietung

Für jede Immobilie werden zusätzliche Angaben erfasst. Anschrift, Registernummer soweit vorhanden, Vermietungstage und Vergütung sind objektbezogen abzustimmen, nicht nur gegen das Bankkonto.

Mehrere Plattformen und Währungen

Jede Plattform bleibt eine eigene Quelle. Eine konsolidierte Übersicht führt Quartale und Währungen zusammen, ohne Erstattungen, interne Überweisungen oder über einen weiteren Dienstleister geleitete Auszahlungen doppelt zu zählen.

Die von Exentax aufgebaute Jahresakte

Exentax ordnet DAC7 in die steuerliche, bankseitige und operative Architektur der LLC ein. Die Arbeitsakte umfasst:

  1. das rechtliche Verkäuferprofil jeder Plattform;
  2. Verträge, Plattformbedingungen und hinterlegte Steuerdaten;
  3. quartalsweise Verkaufs- und Tätigkeitsdateien;
  4. Abrechnungen, Provisionen, Erstattungen und Steuern;
  5. Empfängerkonten und Auszahlungsnachweise;
  6. Abstimmung nach Plattform, Währung und Zeitraum;
  7. Hinweise zu Umsatzsteuer und steuerlicher Behandlung, soweit erforderlich;
  8. die geprüfte Jahreskopie für die LLC-Akte.

So bleibt die Tätigkeit verständlich: Was hat die LLC verkauft, was hat die Plattform gemeldet, welcher Betrag kam auf welchem Konto an und wie wurde er verbucht? Diese Nachvollziehbarkeit stärkt die Gesellschaft, ohne ihre geschäftlichen, bankseitigen oder investiven Möglichkeiten einzuengen.

Die Compliance meiner LLC prüfen