DAC7 und LLC: Plattformen melden, Ihre Struktur muss halten

Amazon, Etsy, Airbnb und EU-Marktplätze melden Umsätze. Eine US LLC bleibt stark, wenn Rechnungen, Banking und lokale Steuer sauber zusammenspielen.

Die DAC7 ist eine der prägendsten europäischen Regelungen der letzten Jahre für jede Person und jedes Unternehmen, das über europäische digitale Plattformen verkauft, und vermutlich die Vorschrift, die heute am häufigsten ignoriert wird. Wenn Sie auf Amazon, Etsy, eBay, Vinted, Kleinanzeigen, Airbnb, Booking, Uber, Bolt, Wallapop oder einem anderen europäischen Marktplatz verkaufen, sind Sie betroffen. Und wenn Sie über eine <a href="/de/blog/llc-ansassige-vs-nicht-ansassige-echte-regeln">US LLC</a> als Verkäufer auf diesen Plattformen operieren, ebenfalls.

CRS 2.0, CARF und DAC8 für DAC7 und LLC

Seit ihrem Inkrafttreten deckt DAC7 die Meldung digitaler Plattformen (Airbnb, Vinted, Etsy, Amazon, Wallapop) gegenüber den europäischen Steuerbehörden ab; mit DAC8, das am 1. Januar 2026 für Kryptowerte in Kraft tritt, und dem überarbeiteten CRS 2.0 schließt das OECD-Paket den digitalen Kreis und fixiert das vollständige Bild dessen, was Ihr Finanzamt jedes Jahr automatisch erhält.

Die OECD hat das integrierte Paket aus CRS 2.0 (die Revision des Common Reporting Standard, die EMIs und spezifizierte E-Geld-Produkte in den Meldeumfang aufnimmt und die Sorgfaltspflichten gegenüber controlling persons verschärft) und CARF (Crypto-Asset Reporting Framework, das den automatischen Informationsaustausch auf Krypto-Börsen, Verwahrer und Plattformen für Krypto-Derivate ausdehnt) verabschiedet. Die Europäische Union hat das Paket mit der Richtlinie (EU) 2023/2226 (DAC8) vom 17. Oktober 2023 in das Unionsrecht überführt; sie ändert die Richtlinie 2011/16/EU und führt beide Bausteine ein. Maßgebliches Anwendungsdatum ist der 1. Januar 2026, der erste tatsächliche Datenaustausch erfolgt im Januar 2027 über die Daten des Geschäftsjahres 2026.

Offizielle Quellen: <a href="https://www.oecd.org/tax/automatic-exchange/common-reporting-standard/" target="_blank" rel="noopener nofollow">OECD — CRS</a>, <a href="https://www.oecd.org/tax/exchange-of-tax-information/crypto-asset-reporting-framework-and-amendments-to-the-common-reporting-standard.htm" target="_blank" rel="noopener nofollow">OECD — CARF</a>, <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32023L2226" target="_blank" rel="noopener nofollow">EUR-Lex — Richtlinie (EU) 2023/2226 (DAC8)</a>.

Für Plattformumsätze ist die saubere Lesart anders: DAC7 kann die Aktivität über den Marktplatz sichtbar machen, auch wenn das finale Betriebskonto der LLC in den USA liegt. US-Banking folgt weiter FATCA/KYC und nicht der europäischen CRS-Schiene, aber die Plattform selbst kann Verkäufer-, Umsatz- und Kontodaten melden. Deshalb muss die LLC-Akte Website, Rechnungen, Gateway, Payout-Konto und Steuerresidenz zusammen erklären.

Was DAC7 ist

Die DAC7 ist die sechste Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (DAC). Formell: Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021. Sie verpflichtet digitale Plattformen (Plattformbetreiber), ihre aktiven Verkäufer zu identifizieren, Informationen über deren Einkünfte zu erheben und diese Daten jährlich an die Steuerbehörde des Mitgliedstaats zu melden, in dem die Plattform eingetragen ist oder ihren Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung hat.

Diese Steuerbehörde teilt die Informationen wiederum automatisch mit den Steuerbehörden der übrigen Mitgliedstaaten, in denen die Verkäufer ansässig sind. Und über bilaterale oder multilaterale Parallelabkommen auch mit Behörden von Drittstaaten.

Spanien hat die DAC7 durch das Gesetz 13/2023 vom 24. Mai (Änderung des Allgemeinen Abgabengesetzes) und das Real Decreto 117/2024 vom 30. Januar umgesetzt, die die neue Auskunftspflicht der Plattformbetreiber regeln und das Modelo 238 als jährliche Informationserklärung schaffen. In Deutschland erfolgte die Umsetzung durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), das die Plattformbetreiber zur Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verpflichtet.

Wer betroffen ist

DAC7 betrifft:

  • Digitale Plattformen, die eine "relevante Tätigkeit" ermöglichen: Verkauf von Waren, Erbringung persönlicher Dienstleistungen, Vermietung von Immobilien, Vermietung von Verkehrsmitteln. Dies umfasst sowohl in der EU ansässige Plattformen als auch ausländische Plattformen, die in der EU tätig sind.
  • Verkäufer, die diese Plattformen nutzen, sowohl natürliche Personen als auch Unternehmen, weltweit ansässig, sobald sie an EU-Nutzer verkaufen oder die Plattform in der EU sitzt.

Die Regelung gilt nicht nur für Großverkäufer: Ein Warenverkäufer kann vom Plattform-Reporting nur ausgenommen sein, wenn die Plattform weniger als 30 Verkäufe vermittelt hat und die insgesamt gezahlte oder gutgeschriebene Gegenleistung im Meldezeitraum 2.000 EUR nicht überschritten hat. Diese DAC7-Ausnahme beseitigt nicht die eigenen steuerlichen Pflichten des Verkäufers.

Was genau gemeldet wird

Für jeden Verkäufer meldet die Plattform jährlich:

KategorieDetail
Identifikation Verkäufer (natürliche Person)Name, Hauptanschrift, Steuernummer, Geburtsdatum
Identifikation Verkäufer (Unternehmen)Firma, Anschrift, EIN/Steuernummer, Handelsregisternummer, USt-IdNr. falls vorhanden
Finanzielle IdentifikationIBAN(s) oder Äquivalente, auf die die Plattform Zahlungen leistet
AktivitätsdatenEU-Mitgliedstaaten der Verkäuferansässigkeit, vierteljährliche Gesamtgegenleistung pro relevanter Tätigkeit, Anzahl der Operationen pro Quartal, von der Plattform einbehaltene Gebühren
Immobilien (Vermietung)Anschrift der Immobilie, Katasternummer oder Äquivalent, Anzahl der vermieteten Tage je Objekt, Immobilienart

Die Auflösung ist vierteljährlich, nicht jährlich aggregiert, was den Finanzämtern erlaubt, sehr präzise mit USt- und IRPF/IS-Erklärungen abzugleichen.

Zeitplan und zeitliche Anwendung

  • 1. Januar 2023: tatsächliche Anwendung in der gesamten EU.
  • 31. Januar 2024: erstes Jahres-Reporting bezüglich des Geschäftsjahrs 2023.
  • Ab dann: wiederkehrendes Jahres-Reporting. Spanien: Modelo 238, erste Einreichung im Januar 2024 zu Daten des Geschäftsjahrs 2023. Deutschland: analoge Meldung an das BZSt durch die Plattformbetreiber.
  • heute (jetzt): viertes Geschäftsjahr in vollem Anwendungsumfang. Die Finanzämter verfügen über drei Jahre kreuzbarer Daten. Die daraus folgenden Prüfungen materialisieren sich gerade. Exentax erkennt die fehlende Information und hält den nächsten Schritt schriftlich fest.

Wie es einen LLC-Eigentümer betrifft

Wenn Ihre LLC auf Amazon Europe (Amazon EU SARL, Luxemburg) oder Etsy (Etsy Ireland UC, Irland) oder einer anderen europäischen Plattform verkauft:

  1. Die Plattform identifiziert Ihre LLC als Verkäufer.
  2. Sie erhebt die Daten der LLC (EIN, in den USA registrierte Anschrift, operative Anschrift) und die der wirtschaftlich Berechtigten, sofern die Plattform strenge KYC-Kriterien anwendet.
  3. Sie meldet die über die Plattform erzielten vierteljährlichen Bruttoeinnahmen an die Steuerbehörde des Plattform-Landes.
  4. Diese Behörde leitet sie an die Steuerbehörde des Wohnsitzlands des Verkäufers weiter: ist die LLC in den USA registriert, wird die Information nicht automatisch weitergeleitet, weil die USA kein EU-Mitgliedstaat sind; aber wenn die wirtschaftlich Berechtigten in der EU ansässig sind, wird die Information über sie sehr wohl an deren Mitgliedstaat der Ansässigkeit weitergeleitet.

Dies wird durch das CRS-Reporting der Banken ergänzt, die die Plattform-Zahlungen erhalten. Die Kombination DAC7 + CRS lässt sehr wenig Opazität.

Kombination mit CRS, DAC8 und FATCA

DAC7 wirkt nicht isoliert. Sie ist Teil eines regulatorischen Ökosystems:

  • CRS / DAC2: Banken-Reporting von Salden und Erträgen. Siehe <a href="/de/blog/120-lander-crs-fur-spanien-und-latam-real">CRS für Ansässige in EU und LATAM</a>.
  • DAC6: Pflichtmeldung grenzüberschreitender potenziell aggressiver Gestaltungen durch Steuerintermediäre.
  • DAC7: Reporting digitaler Plattformen (was wir gerade erklärt haben).
  • DAC8: Reporting von Krypto-Assets, kürzlich vollständig anwendbar. Siehe <a href="/de/blog/dac8-krypto-und-llc-eu-reporting-unter-kontrolle">DAC8 und Kryptowährungen</a>.
  • FATCA (USA): Reporting von Konten von US persons in ausländischen Einheiten.

Wenn Ihre LLC auf Amazon Europe verkauft, Zahlungen über Wise Belgien empfängt, europäische Lieferanten bezahlt und Sie in Deutschland oder Spanien ansässig sind: DAC7 + CRS + DAC8 (falls Krypto vorhanden) erzeugen ein dreidimensionales gekreuztes Steuerprofil, dem schwer zu entgehen ist.

Praktische Auswirkungen in Deutschland

  1. Ihre Einkommensteuererklärung (Anlage S, G, AUS, KAP) und Ihre USt-Voranmeldung müssen mit dem DAC7-Bericht übereinstimmen. Meldet Amazon 60.000 € Bruttoumsätze für das Geschäftsjahr 2025, die mit Ihrem wirtschaftlich Berechtigten verbunden sind, und Sie erklären 0 €, wird Ihr Finanzamt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein Prüfverfahren eröffnen. Der Bericht wird jeden Januar für das abgeschlossene Geschäftsjahr übermittelt und automatisch mit Ihrem Steuerdossier abgeglichen.
  2. USt-Regime. Verkaufen Sie über Amazon Europe aus einer US LLC heraus, müssen Sie Ihre USt-Registrierungspflicht in der EU prüfen — Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG (Schwelle 22.000 € / 50.000 €), OSS/IOSS und Marketplace Facilitator (Amazon behält in vielen Fällen als deemed supplier USt ein, § 3 Abs. 3a UStG). Wir entwickeln das in unserem Artikel zur <a href="/de/blog/mwst-digitale-dienstleistungen-international-b2b-b2c">USt bei internationalen digitalen Dienstleistungen</a>.
  3. LLC-Besteuerung in Deutschland. Der DAC7-Bericht macht Einkünfte sichtbar: Ihre LLC wird nach deutschem Steuerrecht in der Regel als ausländische Personengesellschaft qualifiziert (vgl. BMF-Schreiben vom 19.03.2004 zur Klassifizierung ausländischer Gesellschaften und ständige BFH-Rechtsprechung). Die Einkünfte werden Ihnen als Gesellschafter zugerechnet und je nach Tätigkeit als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG, Anlage G), aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG, Anlage S) oder aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG, Anlage KAP) erfasst, ergänzt um die Anlage AUS für die ausländischen Einkünfte und die Anrechnung etwaiger US-Quellensteuer nach DBA Deutschland–USA.
  4. Risiko der Hinzurechnungsbesteuerung und des Gestaltungsmissbrauchs (§§ 7 ff. AStG, § 42 AO). Wenn Sie eine LLC ohne Substanz vorschalten, um auf Amazon Europe zu verkaufen, während Sie in Deutschland ansässig sind (§§ 8, 9 AO), kann das Finanzamt die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7–14 AStG (passive Einkünfte und Niedrigbesteuerung) oder den Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO anwenden und die Einkünfte direkt der ansässigen natürlichen Person zurechnen. Bei Vorsatz droht zusätzlich ein Steuerstrafverfahren nach § 370 AO. Wir entwickeln das in <a href="/de/blog/internationale-steuerrisiken-cfc-banking-ownership">Steuerrisiken einer mangelhaften internationalen Strukturierung</a>.

Betroffene Plattformen (nicht erschöpfende Liste)

  • E-Commerce für Waren: Amazon, eBay, Etsy, AliExpress EU, Vinted, Kleinanzeigen, Wallapop, ManoMano.
  • Persönliche Dienstleistungen: Fiverr (EU-Einheit), Upwork (EU-Einheit), TaskRabbit, Glovo, Just Eat, Deliveroo, Lieferando.
  • Immobilienvermietung: Airbnb, Booking, Vrbo, Spotahome, Idealista (sofern Zahlungsabwicklung).
  • Mobilität: Uber, Cabify, Bolt, Free Now.

Wie man richtig plant

  1. Einkünfte kohärent erklären. Wenn Sie auf Amazon Europe verkaufen, werden diese Einkünfte über die DAC7- und CRS-Daten mit Ihrer deutschen, spanischen, mexikanischen oder argentinischen Einkommensteuer abgeglichen. Die einzig gültige Strategie ist, korrekt zu erklären.
  2. Innerhalb des Gesetzes optimieren. Es gibt Abzugsfähigkeit von Aufwendungen in der LLC (siehe <a href="/de/blog/llc-abzuge-mit-belegen-und-steuerlogik">abzugsfähige Aufwendungen Ihrer LLC</a>) und Planung der Ausschüttungen an den Gesellschafter.
  3. Substanz berücksichtigen. Wenn Sie planen, in größerem Umfang aus einer LLC heraus zu operieren, statten Sie sie mit Substanz aus (Büro, Verträge, Manager, reale operative Präsenz) oder akzeptieren Sie, dass die AEAT sie unter Transparenz-/Simulationsgesichtspunkten betrachten kann. Vollständiger Rahmen in <a href="/de/blog/6-schritte-internationale-steuerstruktur-die-halt">Gestaltung einer soliden internationalen Steuerstruktur</a>.
  4. Erste Mitteilung nicht ignorieren. Die Finanzbehörden senden in der Regel "Diskrepanz"-Mitteilungen, bevor sie ein formelles Prüfverfahren eröffnen; eine gute Antwort vermeidet das Verfahren.

Plattformdaten, Umsätze und Steuerakte müssen übereinstimmen

DAC7 ist die natürliche Ergänzung zu CRS für die Plattformökonomie. Sie ist nicht optional, sie lässt sich nicht umgehen, und kombiniert mit CRS und DAC8 bildet sie das dichteste Steuerinformationssystem der europäischen Geschichte. Der professionelle Weg ist, korrekt zu erklären und die Struktur so zu gestalten, dass das Erklärte steuerlich effizient ist.

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Steuer-Compliance in Deutschland, Österreich und der Schweiz:

CFC, Hinzurechnungsbesteuerung und Einkünftezurechnung

In DAC7 und LLC: Plattformen melden, Ihre Struktur muss halten wird die US LLC nicht als Abkürzung verkauft, sondern als Rechtsform, deren Wirkung von Eigentümer, Steuerwohnsitz, Tätigkeit und Dokumentation abhängt. Entscheidend ist, welche Steuerordnung den Gewinn erfasst, wann er erklärt wird und welche Nachweise die Struktur tragen.

Im deutschsprachigen Raum

  • Deutschland (EStG, AStG, AO). Eine operative Single-Member Disregarded LLC (echte Dienstleistungen, ohne erhebliche Passivität) wird in der Regel als ausländische Personengesellschaft qualifiziert (BMF-Schreiben vom 19.03.2004): Die Einkünfte werden dem Gesellschafter über die einheitliche und gesonderte Feststellung (§ 180 AO) zugerechnet, je nach Tätigkeit als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG), aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) oder aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG). Optiert die LLC zur Besteuerung als Corporation (Form 8832) und steht sie unter Kontrolle eines in Deutschland Ansässigen mit überwiegend passiven Einkünften und Niedrigbesteuerung, greift die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7–14 AStG. Die Qualifizierung ist nicht optional: sie hängt von der wirtschaftlichen Substanz und der Ähnlichkeitstypisierung mit deutschen Gesellschaftsformen ab.
  • DBA Deutschland–USA (1989, Protokoll 2008). Das Abkommen (BGBl. 1991 II 354 mit Änderungsprotokoll 2008) regelt die Doppelbesteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Eine LLC ohne Betriebsstätte in Deutschland begründet für sich genommen keine Betriebsstätte des Gesellschafters, aber die Geschäftsleitung (§ 10 AO) kann eine entstehen lassen, wenn die gesamte Verwaltung von deutschem Gebiet aus erfolgt — mit Folge der Steuerpflicht der LLC selbst nach KStG.
  • Österreich (EStG, KStG). Vergleichbare Logik: ausländische Personengesellschaft wird transparent behandelt (§ 23 EStG), Beilage E1kv für Kapitaleinkünfte, KZ 754 für ausländische Erträge mit Anrechnung. Die Methode der Befreiung mit Progressionsvorbehalt kommt bei aktiven Einkünften zur Anwendung; passive Einkünfte unterliegen der Anrechnungsmethode nach DBA Österreich–USA.
  • Schweiz (DBG, StHG). Die LLC wird je nach Kanton entweder als ausländische Personengesellschaft (Transparenz im Wertschriftenverzeichnis) oder als Kapitalgesellschaft qualifiziert. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) koordiniert die Behandlung mit den kantonalen Steuerverwaltungen. Bei wirtschaftlicher Doppelansässigkeit greift Art. 4 DBA Schweiz–USA mit Tie-Breaker-Tests.

Wie sich die DAC7-Plattform­meldung als stabile Jahres­kartografie statt als wiederkehrende Sorge lesen lässt

Die DAC7-Plattform­meldung liest sich nützlicher als stabile Jahres­kartografie zwischen der Plattform, dem Wohnsitz­land des Verkäufers und dem ausgelösten Schwellen­wert denn als wiederkehrende Sorge.

> <a href="/de/buchen">Meinen Fall prüfen</a>

DAC7 zeigt, dass Plattformen, Zahlungen und Steuerdaten immer stärker zusammenlaufen. Exentax prüft Rechnungsstruktur, Konten, Länder und Pflichten, bevor Reporting eine Geschichte erzeugt, die später schwer zu erklären ist.

DAC7 nach Plattform, Verkäufer und Datenquelle lesen

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