Karten, Bizum und Händlereinnahmen: Spaniens Regeln ab 2026

Das monatliche Modelo 170 trennt Händlereinzug, private Mobilzahlung, Kartenausgabe und Auszahlungskonto. So passt eine sauber geführte US LLC hinein.

Eine Kartenzahlung einzunehmen, geschäftlich Geld über Bizum zu erhalten und mit der Firmenkarte eine Ausgabe zu bezahlen sind drei verschiedene Vorgänge. Seit Januar 2026 bildet das spanische Modelo 170 bestimmte Karten- und mobilfunknummerbezogene Einnahmen von in Spanien niedergelassenen Unternehmern und Freiberuflern monatlich ab.

Entscheidend ist nicht das Logo im Checkout. Entscheidend ist, welches Unternehmen verkauft, welcher Zahlungsdienstleister den Einzug übernimmt, wem das Händlerkonto gehört und auf welches Konto die Auszahlung erfolgt. Für eine US LLC schützt diese Betrachtung die unternehmerische Trennung: Die Gesellschaft kann Verkäuferin, Vertragspartnerin und Kontoinhaberin bleiben, ohne mit ihrem Eigentümer gleichgesetzt zu werden.

Erst den Geldfluss bestimmen, dann die App betrachten

VorgangWirtschaftliche Funktion
Bizum zwischen PrivatpersonenGeldsendung zwischen zwei Personen außerhalb eines gewerblichen Einzugssystems
Bizum für UnternehmenEin Händler nimmt eine mit einer Telefonnummer verknüpfte Kundenzahlung an
KarteneinnahmeEin Acquirer verarbeitet den Verkauf und zahlt den Erlös an den Händler aus
Ausgabe mit Business CardDie Gesellschaft bezahlt eine Betriebsausgabe über eine Karte ihres eigenen Kontos
BanküberweisungGeld bewegt sich über SEPA, ACH, Wire oder ein anderes Überweisungsnetz

Modelo 170 betrifft die beiden gewerblichen Einnahmearten: Karten- und mobilfunknummerbezogene Einzüge für Unternehmer und Freiberufler, die in Spanien niedergelassen sind. Es ist weder eine Meldung jedes privaten Bizum noch eine Echtzeitliste privater Einkäufe. Auch die Buchführung und die eigenen Steuererklärungen des Unternehmens ersetzt es nicht.

Was sich zum 1. Januar 2026 geändert hat

Der Real Decreto 253/2025 hat die Informationspflicht neu gefasst. Die Orden HAC/747/2025 hat das neue Modelo 170 und dessen technische Felder eingeführt.

Für Zeiträume ab Januar 2026 gilt:

  • Die Meldung erfolgt monatlich im darauffolgenden Kalendermonat.
  • Erfasst werden die im Gesetz beschriebenen physischen und virtuellen Kartenarten.
  • Gewerbliche Zahlungen, die mit einer Mobilfunknummer verknüpft sind, kommen hinzu.
  • Für die erfassten Händlereinnahmen gibt es keinen Mindestbetrag.
  • Händleridentität, Terminals, Monatsbeträge und Auszahlungsziele werden angegeben.

Die erste Monatsmeldung war im Februar 2026 für die Januardaten fällig. Der Händler muss deshalb nicht nach jedem Verkauf ein Formular einreichen. Der Zahlungsdienstleister übermittelt vielmehr eine monatliche Übersicht der gewerblichen Einzüge, die in seinen spanischen Meldebereich fallen.

Wer das Modelo 170 einreicht

Meldepflichtig ist der Anbieter des Einzugsdienstes, nicht automatisch der Händler, der das Geld erhält.

Zum Kreis der Verpflichteten gehören:

  • Banken und Kreditinstitute, die Karten- oder mobile Zahlungseinzüge verwalten;
  • Zahlungs- und E-Geld-Institute;
  • Anbieter, die Verkaufsterminals bereitstellen oder Händlereinzüge ausführen;
  • ihre spanischen Zweigniederlassungen;
  • entsprechende Anbieter, die ihre Dienstleistungen in Spanien im freien Dienstleistungsverkehr für dort niedergelassene Unternehmer oder Freiberufler erbringen.

Die Aussage „mein Anbieter sitzt im Ausland“ reicht daher nicht. Zu prüfen sind die konkrete Vertragsgesellschaft, ihr regulatorischer Zugang zum spanischen Markt und das Händlerverhältnis. Visa, Mastercard, Bizum, Issuer und Acquirer erfüllen ebenfalls unterschiedliche Aufgaben.

Welche Informationen enthalten sind

Die spanische Steuerbehörde AEAT nennt fünf Kerngruppen:

  1. vollständige Identifikation des Unternehmers oder Freiberuflers im Einzugssystem;
  2. die verwendete Händlernummer;
  3. Verkaufsterminals unabhängig von ihrem physischen Standort;
  4. monatlich fakturierte Beträge, getrennt nach Karten und mobilfunknummerbezogenen Zahlungen;
  5. Bankkonten, Zahlungskonten oder andere Ziele der Auszahlungen.

Das technische Format sieht außerdem die Anzahl der Transaktionen vor. Gemeldet wird damit eine periodische Händlerübersicht. Es entsteht nicht bei jedem Karteneinsatz eine eigene Steuerinformation im Namen des Käufers.

Private Bizum-Zahlungen bleiben außen vor

Die AEAT stellt ausdrücklich klar, dass Zahlungen zwischen Privatpersonen, sogenannte C2C-Zahlungen, nicht im Modelo 170 enthalten sind. Maßgeblich sind gewerbliche Einnahmen im erfassten Einzugssystem.

Die App allein bestimmt den Vorgang nicht:

  • Die Erstattung eines gemeinsamen Essens bleibt privat.
  • Die Begleichung einer Unternehmensrechnung über Bizum für Unternehmen ist eine gewerbliche Einnahme.
  • Die Verschiebung von Geld zwischen zwei Konten derselben LLC ist kein Umsatz.

Der wirtschaftliche Grund kann Verkauf, Erstattung, Darlehen, Einlage, Ausschüttung oder Eigenübertrag sein. Der Zahlungsweg dokumentiert diesen Grund, er erfindet ihn nicht.

Kein Schwellenwert für die Einzüge des neuen Modelo 170

Ältere Erläuterungen verbinden Modelo 170 häufig mit einem Jahresbetrag. Für die monatliche Regelung ab 2026 ist das nicht mehr richtig. Nach der aktuellen AEAT-Auskunft werden erfasste Karten- und mobile Händlereinnahmen unabhängig von ihrer Höhe gemeldet.

Davon zu unterscheiden sind:

MeldungBetrachtete EbeneTurnus
Modelo 170Karten- und mobile Einnahmen des HändlersMonatlich
Modelo 174Kartenumsätze im eigenen gesetzlichen AnwendungsbereichJährlich
Modelo 196Konten, Inhaber und FinanzkontodatenMonatlich mit Jahresübersicht

Modelo 170 schaut auf den empfangenden Händler. Modelo 174 betrachtet die Karte unter einer eigenständigen Regel. Modelo 196 betrifft das Konto. Ein Modell kann daher nicht als pauschale Antwort für das gesamte Zahlungssystem dienen.

Bedeutung für eine US LLC

Eine LLC ist eine eigene rechtliche und vertragliche Einheit. Sie kann Verkäuferin, Inhaberin des Merchant Accounts, Rechnungsausstellerin und Empfängerin der Auszahlungen sein. Wenn diese Rollen bei derselben Gesellschaft liegen, ist der Geldfluss klar und belastbar.

Der spanische Wohnsitz des Eigentümers macht eine LLC-Einnahme nicht automatisch zu einer privaten Zahlung. Umgekehrt entscheidet allein die Gründung in den USA nicht darüber, ob eine konkrete Zahlungsbeziehung unter das spanische Modelo 170 fällt.

Zu klären sind sechs Punkte:

  1. Welche Gesellschaft steht im Kundenvertrag und auf der Rechnung?
  2. Wer hält das Stripe-, PayPal-, Bizum- oder Acquirer-Profil?
  3. Welche regulierte Gesellschaft erbringt den Einzugsdienst?
  4. Welches Unternehmen behandelt sie als in Spanien niedergelassen?
  5. Auf wessen Konto wird ausgezahlt?
  6. Wo wird das Geschäft tatsächlich geleitet und ausgeübt?

„US LLC“, „Eigentümer mit Wohnsitz in Spanien“ und „europäischer Anbieter“ sind wichtige Fakten. Keines davon ersetzt die Gesamtprüfung.

Vier typische Konstellationen

Spanischer Selbstständiger mit Bizum für Unternehmen

Ein in Spanien niedergelassener Freiberufler nimmt Kundenzahlungen über einen geschäftlichen Bizum-Dienst an. Der Anbieter identifiziert ihn, fasst die mobilen Einzüge des Monats zusammen und meldet sie im Modelo 170. Rechnungsstellung und eigene Steuerpflichten bleiben beim Freiberufler.

LLC mit eigener Händleridentität

Website, Geschäftsbedingungen, Rechnung, Prozessorvertrag und Auszahlungskonto nennen dieselbe LLC. Die Einnahme gehört der Gesellschaft. Für die spanische Meldeanalyse werden anschließend Anbieter, Acquiring-Vertrag, Niederlassung und tatsächlicher Betrieb geprüft; eine automatische Zuordnung zum Owner findet nicht statt.

Aus Spanien geführte LLC mit europäischem Anbieter

Hier ist weder ein automatisches Ja noch ein automatisches Nein sachgerecht. Ein Anbieter mit spanischer Zweigniederlassung oder im freien Dienstleistungsverkehr kann meldepflichtig sein, wenn er Einzüge für ein in Spanien niedergelassenes Unternehmen verwaltet. Vertrag, KYC-Angaben und tatsächliche Tätigkeit müssen zusammenpassen.

Echte Zahlung zwischen Privatpersonen

Ein C2C-Bizum bleibt ausgeschlossen. Bezahlt der Vorgang tatsächlich eine Ware oder Dienstleistung, ändert eine private Bezeichnung den wirtschaftlichen Sachverhalt nicht.

Eine Zahlungsstruktur, die sich selbst erklärt

Eine solide LLC braucht keine Unschärfe. Anbieter, Unterlagen und Konten sollten dieselbe Gesellschaft beschreiben.

Unternehmensidentität

Vollständiger Firmenname, EIN, Registered Address, Operating Address, Eigentümer, Manager und Zeichnungsberechtigte müssen aktuell sein. Der im Checkout sichtbare Händlername sollte sich mit Rechnung und Auszahlungsnachweis verbinden lassen.

Vertrag mit dem Zahlungsanbieter

Entscheidend ist die konkrete Stripe-, PayPal-, Bank- oder Acquirer-Gesellschaft, die mit der LLC kontrahiert. Dokumentiert werden sollten Produkt, Länder, Leistungen und Auszahlungskonto. Eine Marke kann mehrere rechtliche Anbieter umfassen.

Verkauf und Rechnung

Bestellung, Abonnement oder Dienstleistungsvertrag müssen zu einer Rechnung des tatsächlichen Verkäufers führen. Umsatzsteuerfragen richten sich nach Leistung, Kunde und Leistungsort, nicht nach der Gestaltung der Schaltfläche.

Auszahlung

Aus einem Verkauf über 100 EUR können nach Gebühren 96 EUR auf dem Konto ankommen; mehrere Verkäufe können gemeinsam ausgezahlt werden. Prozessorberichte verbinden Bruttobetrag, Erstattung, Gebühr und Nettoauszahlung, ohne den Umsatz umzudeuten.

Geschäftskonto

Soweit das Produkt es zulässt, sollte das Auszahlungskonto auf die LLC lauten. Unternehmensumsätze auf einem Privatkonto schwächen die Trennung und erschweren spätere Bank- oder Prozessorprüfungen.

Mehrere Zahlungswege, eine Gesellschaft

Bizum kann für lokale Einnahmen passen. Kartenacquiring erschließt internationale Kunden. ACH und Wire strukturieren USD-Zahlungen, SEPA unterstützt EUR-Verkehr und ein Merchant of Record übernimmt eine andere Rolle gegenüber dem Käufer.

Eine LLC kann sinnvoll verbinden:

  • ein operatives US-Konto;
  • eine EUR-Lösung für europäische Kunden;
  • Kartenzahlungen im Checkout;
  • ACH für US-Kunden und Lieferanten;
  • SEPA für europäische Geschäftspartner;
  • klare Regeln für Währungen, Erstattungen und Reserven.

Eine LLC ist weit mehr als ein Bankkonto. Sie schließt Verträge, stellt Rechnungen, hält Liquidität und trägt die Geschäftstätigkeit. Zahlungsprodukte sollen diese Struktur stärken.

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Exentax verbindet LLC, Geschäftstätigkeit, Steueranalyse, Banking und Zahlungsannahme. Vor der Wahl eines Anbieters klären wir Verkäufer, tatsächlichen Tätigkeitsort, Zielmärkte, Währungen und die regulierte Vertragsgesellschaft hinter jedem Produkt.

Anschließend koordinieren wir LLC-Unterlagen, USD- und EUR-Konten, Prozessoren, Rechnungsstellung und die passende steuerliche Einordnung. So kann eine einheitliche Unternehmensidentität mehr Finanzprodukte nutzen, Zahlungen empfangen, investieren und wachsen, ohne bei jedem Anbieter eine neue Geschichte zu erzählen.

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Fragen zu Karten, Bizum und AEAT

Meldet die AEAT seit 2026 jedes Bizum?

Nein. Zahlungen zwischen Privatpersonen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Modelo 170 betrifft erfasste gewerbliche Karten- und Mobilzahlungen für in Spanien niedergelassene Unternehmer und Freiberufler.

Muss der Händler Modelo 170 selbst einreichen?

Nicht allein wegen des Zahlungseingangs. Meldepflichtig sind die erfassten Banken, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute und Einzugsdienstleister. Der Händler erfüllt daneben seine eigenen Pflichten.

Gilt die alte Grenze von 3.000 EUR weiter?

Nein. Für das neue Modelo 170 ab 2026 nennt die AEAT keinen Schwellenwert für erfasste Einzüge.

Sind Kartenausgabe und Karteneinnahme dieselbe Information?

Nein. Die Ausgabe wird aus Sicht des Karteninhabers betrachtet, die Einnahme aus Sicht des Händlers. Modelos 170 und 174 betreffen unterschiedliche Seiten.

Vermeidet eine US LLC automatisch Modelo 170?

Nein. Händler, Niederlassung, Anbieter und Dienstleistung sind zu prüfen. Die LLC schafft aber die richtige Grundlage, Verkäufer, Vertrag, Rechnung und Konto sauber zu trennen.

Wird eine LLC-Einnahme durch den spanischen Wohnsitz des Owners privat?

Nicht automatisch. Die LLC kann Verkäuferin und Kontoinhaberin bleiben. Wohnsitz und Besteuerung des Owners werden gesondert anhand der tatsächlichen Tätigkeit beurteilt.

Reichen Stripe oder PayPal immer Modelo 170 ein?

Das lässt sich nicht aus der Marke ableiten. Maßgeblich sind die Vertragsgesellschaft und ihre Tätigkeit im spanischen Anwendungsbereich für den konkreten Händler.

Berechnet Modelo 170 die Steuer des Unternehmens?

Nein. Es ist eine Informationsmeldung des Anbieters. Die Besteuerung hängt von Gesellschaft, steuerlicher Einordnung, Ansässigkeit, Tätigkeit und Einkunftsquelle ab.

Mit einer echten Unternehmensstruktur kassieren

Die Neuregelung 2026 unterstreicht einen einfachen Grundsatz: Der Zahlungsweg muss zur verkaufenden Gesellschaft führen. Bei einer US LLC bedeutet das ein eigenes Händlerprofil, stimmige Rechnungen, Geschäftskonten und Anbieter mit klarer Funktion.

Eine solche Ordnung begrenzt das Unternehmen nicht. Sie eröffnet ihm Märkte, Währungen und Zahlungswege, während die rechtliche, bankseitige und operative Stärke der LLC erhalten bleibt. Reporting ist dann eine verständliche Ebene der Struktur, nicht ihr Mittelpunkt.