10 Steuerfehler spanischer Freelancer (und wie man sie vermeidet)

150 € und steigt leicht über 3.000 €. Von der fehlenden Trennung privater und geschäftlicher Konten bis zum Ignorieren internationaler Einkommensregeln, die häufigsten Fehler.

Eine typische AEAT-Strafe für falsche Mehrwertsteuererklärung beginnt bei 150 € und steigt leicht über 3.000 €, wenn sie 50 % der nicht abgeführten Quote überschreitet (Art. 191 LGT). Wir schließen es mit Ihnen von Exentax aus: ein Anruf, Einreichung raus, Archiv gesetzt, und das Risiko bleibt auf dem Papier.

Der Ursprungsartikel wurde für spanische Freelancer geschrieben, aber drei Viertel der darin beschriebenen Fehler unterschreibt ein deutscher Freiberufler oder österreichischer Einzelunternehmer sofort mit: Stripe-Einnahmen unterdeklarieren, OSS-Meldung auf US-SaaS-Abos vergessen, glauben, eine LLC befreie automatisch von Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag.

Häufige Fehler

Fehler 1: Nicht alle zulässigen Ausgaben absetzen

Der teuerste und am einfachsten zu behebende Fehler. Viele Freiberufler setzen nur die "offensichtlichen" Ausgaben ab (Domain, Hosting, Software) und vergessen:

  • Anteilige Wohnkosten, wenn Sie von zu Hause aus arbeiten (bis zu 30 % der Nebenkosten: Strom, Wasser, Gas, Internet, bezogen auf den Anteil der Wohnung, der für die berufliche Tätigkeit genutzt wird)
  • Mobiltelefon, wenn Sie es beruflich nutzen
  • Fortbildung und Kurse, die mit Ihrer Tätigkeit zusammenhängen
  • Arbeitsmaterial (Computer, Bildschirm, Tastatur, Stuhl)
  • Berufsversicherungen (Berufshaftpflicht, Krankenversicherung als Selbstständiger)
  • Geschäftsreisen (Transport, Unterkunft, Verpflegungspauschalen)
  • Sozialversicherungsbeiträge als Selbstständiger: ja, die eigenen Beiträge sind absetzbar
  • Steuer- und Buchhaltungsberatung

Ein Freiberufler, der 60.000 €/Jahr fakturiert und nur 3.000 € an Ausgaben absetzt, könnte 12.000–15.000 € absetzen, wenn er eine korrekte Buchführung führt. Das kann 3.000–4.000 € weniger Einkommensteuer pro Jahr bedeuten.

Fehler 2: Die falsche IAE-Kategorie wählen

Die IAE-Kategorie (Impuesto de Actividades Económicas. Gewerbesteuer-Klassifikation) bestimmt, welche Art von Tätigkeit Sie aus Sicht der Finanzbehörden ausüben. Eine falsche Kategorie kann:

  • Ihre Abzugsmöglichkeiten einschränken: einige Kategorien erlauben mehr Ausgaben als andere
  • Probleme bei einer Steuerprüfung verursachen: wenn die tatsächliche Tätigkeit nicht mit der Kategorie übereinstimmt
  • Die Einkommensteuer-Einbehaltung beeinflussen: einige Kategorien unterliegen einer 15%igen Quellensteuer auf Rechnungen an spanische Unternehmen

Die häufigsten Kategorien für digitale Freiberufler:

  • 763: Programmierer und IT-Analysten
  • 769: Sonstige technische Dienstleistungen
  • 844: Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Ähnliches
  • 899: Sonstige verschiedene Berufe

Überprüfen Sie, ob Ihre Kategorie Ihre tatsächliche Tätigkeit widerspiegelt. Wenn Sie in der falschen sind, ist ein Wechsel unkompliziert (Modelo 036/037).

Fehler 3: Den Gründerrabatt für Selbstständige nicht korrekt anwenden

Der Gründerrabatt für Selbstständige (tarifa plana) bei Neuanmeldungen ermöglicht es, 80 €/Monat während der ersten 12 Monate zu zahlen, mit Verlängerung um weitere 12 Monate zum gleichen Satz von 80 €/Monat, sofern das Nettoeinkommen weiterhin unter dem Mindestlohn (SMI) liegt. Viele Freiberufler:

  • Beantragen ihn nicht bei der Anmeldung
  • Wissen nicht, dass sie davon profitieren können, wenn sie in den letzten 2 Jahren nicht als Selbstständige gemeldet waren
  • Verlieren ihn, weil sie die formalen Anforderungen nicht erfüllen

Fehler 4: Die Umsatzsteuer bei internationalen Geschäften falsch ausweisen

Wir haben dies bereits ausführlich in unserem Artikel über internationale Umsatzsteuer behandelt, aber die häufigsten Fehler sind:

  • Umsatzsteuer an EU-Unternehmen berechnen, die eine USt-IdNr. haben (Sie sollten das Reverse-Charge-Verfahren anwenden)
  • Das Modelo 349 nicht einreichen, wenn Sie an innergemeinschaftliche Unternehmen fakturieren
  • Die Bemessungsgrundlage für nicht steuerbare Umsätze nicht im Modelo 303 angeben

Fehler 5: Keine Vorauszahlungen leisten oder sie falsch berechnen

Selbstständige müssen vierteljährlich das Modelo 130 (Einkommensteuer-Vorauszahlung) einreichen. Die Vorauszahlung beträgt 20 % des kumulierten Nettoertrags.

Häufige Fehler:

  • Keine Einreichung und dadurch Schulden beim Finanzamt anhäufen
  • Den Nettoertrag falsch berechnen (vergessen, abzugsfähige Ausgaben abzuziehen)
  • Verluste aus Vorquartalen nicht verrechnen

Fehler 6: Die internationale Besteuerung ignorieren

Wenn Sie an Kunden außerhalb Spaniens fakturieren, haben Sie Möglichkeiten zur steuerlichen Optimierung, die die meisten Berater ohne internationale Erfahrung nicht kennen:

  • LLC in den Vereinigten Staaten: Struktur mit 0 % Bundessteuer in den USA für Nicht-Residenten
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Um zu vermeiden, dass Sie dieselben Einkünfte doppelt versteuern
  • Planung des steuerlichen Wohnsitzes: In einigen Fällen kann ein Wohnsitzwechsel Ihre Steuerlast drastisch reduzieren

Diese Mechanismen sind legal und stehen jedem Steuerpflichtigen zur Verfügung. Bei Exentax wenden wir sie im Rahmen unserer Dienstleistung für unsere Kunden an, und genau darauf haben wir uns spezialisiert.

Fehler 7: Die Besteuerung zum Jahresende nicht planen

Viele Freiberufler denken erst im März–Juni an die Steuern, wenn es bereits zu spät ist, um zu optimieren. Die Steuerplanung sollte im Laufe des Jahres erfolgen:

  • Abzugsfähige Ausgaben zum Jahresende vorziehen (Geräte kaufen, Fortbildungen bezahlen, Jahresabonnements vorauszahlen)
  • Die Bemessungsgrundlage der Sozialversicherung an die tatsächlichen Einkünfte anpassen
  • Prüfen, ob ein Strukturwechsel sinnvoll ist (vom Selbstständigen zur GmbH oder zur LLC + Selbstständiger)
  • Die Vorauszahlungen überprüfen, um Überraschungen in der Jahressteuererklärung zu vermeiden

Fehler 8: Das Pass-Through-Besteuerungsverfahren nicht verstehen

Wenn Sie eine LLC in den Vereinigten Staaten haben (oder erwägen), gibt es ein Konzept, das Sie gut verstehen müssen: Pass-Through Taxation. Ihre Single-Member LLC als Nicht-Resident ist eine "Disregarded Entity" für den IRS, das bedeutet, dass die LLC keine Bundessteuer in den USA zahlt. Die Gewinne "fließen direkt durch" zu Ihnen als Eigentümer.

Was bedeutet das? Sie deklarieren die Nettogewinne Ihrer LLC in Ihrem Wohnsitzland. Aber bevor Sie versteuern, ziehen Sie ALLE legitimen Ausgaben der LLC ab: Software, Hardware, Marketing, Fortbildung, professionelle Dienstleistungen, Bankgebühren, Coworking, Geschäftsreisen... Die verbleibende Bemessungsgrundlage ist deutlich geringer, als wenn Sie direkt als Selbstständiger fakturieren würden.

Ein Freiberufler, der 60.000 € fakturiert und 20.000 € an abzugsfähigen Ausgaben der LLC hat, versteuert nur 40.000 €. Das ist ein enormer Unterschied bei dem, was Sie an das Finanzamt zahlen.

Fehler 9: Die abzugsfähigen Ausgaben der LLC nicht maximieren

Apropos abzugsfähige Ausgaben. viele Freiberufler mit LLC nutzen nicht den vollen Umfang der Abzugsmöglichkeiten, die die Struktur bietet. Ausgaben, die Sie über Ihre LLC absetzen können:

  • Software und SaaS: alle Tools, die Sie für die Arbeit nutzen (Figma, GitHub, Notion, Slack usw.)
  • Hardware: Computer, Monitor, Tastatur, Maus, ergonomischer Stuhl, Kopfhörer
  • Hosting und Domains: Server, Cloud Computing, CDN
  • Marketing und Werbung: Google Ads, Facebook Ads, SEO, Branding
  • Berufliche Fortbildung: Kurse, Konferenzen, Fachbücher, Bildungsmitgliedschaften
  • Professionelle Dienstleistungen: Buchhaltung, Rechtsberatung, Design, Copywriting (einschließlich der Gebühren von Exentax)
  • Coworking: die Kosten für den Arbeitsplatz
  • Geschäftsreisen: Transport und Unterkunft für Kundentreffen
  • Bankgebühren: von Mercury, Stripe, PayPal, Wise
  • Berufsversicherungen: Berufshaftpflicht, Fehler- und Unterlassungsversicherung

Der Schlüssel: Jede Ausgabe muss für Ihre Tätigkeit "gewöhnlich und notwendig" sein und muss dokumentiert werden. Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege auf.

Fehler 10: Mit jemandem zusammenarbeiten, der internationale Besteuerung nicht versteht

Viele Steuerberater sind hervorragend für lokale Selbstständige und KMUs. Und sie machen das gut für dieses Profil. Aber wenn Sie an internationale Kunden fakturieren, eine amerikanische LLC haben (oder wollen) und steuerliche Optimierung mit Strukturen in mehreren Ländern benötigen, brauchen Sie jemanden, der diese Sprache spricht.

Anzeichen, dass Ihr Berater Ihre Situation nicht versteht:

  • Er weiß nicht, was das Form 5472 oder der BOI Report ist
  • Er sagt Ihnen, dass "die LLC Ihnen nichts bringt"
  • Er versteht das Konzept der Pass-Through Taxation für Nicht-Residenten nicht
  • Er kann das Reverse-Charge-Verfahren bei der internationalen Umsatzsteuer nicht anwenden
  • Er behandelt Sie steuerlich genauso wie jeden anderen Selbstständigen mit lokalen Kunden

Es ist nicht seine Schuld, es ist einfach nicht sein Spezialgebiet. Bei Exentax ist die internationale Besteuerung für Freiberufler und digitale Unternehmer ALLES, was wir tun. Wir gründen Ihre LLC, erstellen Ihr Operating Agreement und begleiten Sie beim gesamten jährlichen Compliance.

Zum Abschluss ein verwandter Beitrag, der unmittelbar an diesen Text anschließt: US-Resident vs Nicht-Resident LLC: die wichtigsten Steuerunterschiede rundet den Kontext ab.

Was kosten Sie diese Fehler?

Für einen Freiberufler mit 60.000 € Jahresumsatz:

Gesamtpotenzial: bis zu 45.000 €/Jahr an vermeidbaren Fehlern. Ja, Sie haben richtig gelesen. Fünfundvierzigtausend Euro, die in Ihrer Tasche sein könnten, wenn jemand Kompetentes Ihre Steuern verwalten würde.

Bei Exentax räumen wir diese Art von Altlasten jede Woche für DACH-Kunden auf. Buchen Sie Ihre kostenlose Beratung: wir prüfen Ihre tatsächliche Situation und bringen sowohl Finanzamt als auch IRS wieder ins Reine.

Steuer-Compliance in Ihrem Land: CFC, Hinzurechnungsbesteuerung und Einkünftezurechnung

Eine US-LLC ist ein legales und international anerkanntes Instrument. Compliance endet aber nicht mit der Gründung: Als Eigentümer mit Steuerwohnsitz in einem anderen Land hat Ihre örtliche Finanzverwaltung weiterhin das Recht, die Erträge der LLC zu besteuern. Entscheidend ist, unter welchem Regime.

Nach Rechtsordnung

  • Spanien (LIRPF/LIS). Eine operative Single-Member Disregarded LLC (echte Dienstleistungen, ohne erhebliche Passivität) wird in der Regel nach Einkünftezurechnung (Art. 87 LIRPF) behandelt: die Nettogewinne werden dem Gesellschafter im Erzielungsjahr zugerechnet und in die allgemeine IRPF-Bemessungsgrundlage integriert. Optiert die LLC dagegen zur Besteuerung als Corporation (Form 8832) und steht sie unter Kontrolle eines spanischen Residenten mit überwiegend passiven Einkünften, kann die internationale Hinzurechnungsbesteuerung (Art. 91 LIRPF für natürliche Personen, Art. 100 LIS für Gesellschaften) greifen. Die Wahl ist nicht optional: sie hängt von der wirtschaftlichen Substanz ab, nicht vom Namen.
  • Meldepflichten. US-Bankkonten mit Durchschnitts- oder Endbestand >50.000 € im Geschäftsjahr: Modelo 720 (Gesetz 5/2022 nach EuGH-Urteil C-788/19 vom 27.01.2022, Sanktionen jetzt im allgemeinen LGT-Regime). Verbundene Geschäfte mit der LLC und repatriierte Dividenden: Modelo 232. In den USA verwahrte Kryptowerte: Modelo 721. Genau deshalb halten wir bei Exentax Ihren Kalender bündig — Sie müssen nicht mehr an Fristen denken, wir schließen sie ab, bevor sie zubeißen.
  • DBA Spanien–USA. Das Abkommen (BOE 22.12.1990, Protokoll in Kraft seit 27.11.2019) regelt die Doppelbesteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Eine LLC ohne Betriebsstätte in Spanien begründet für sich genommen keine Betriebsstätte des Gesellschafters, aber die effektive Geschäftsleitung kann eine entstehen lassen, wenn die gesamte Verwaltung von spanischem Gebiet aus erfolgt.
  • Mexiko, Kolumbien, Argentinien und weitere LATAM-Länder. Jede Jurisdiktion hat ein eigenes CFC-Regime (Mexiko: Refipres; Argentinien: passive Auslandseinkünfte; Chile: Art. 41 G LIR). Gemeinsamer Grundsatz: Die in der LLC einbehaltenen Gewinne gelten als dem Gesellschafter zugeflossen, wenn die Gesellschaft als transparent oder kontrolliert eingestuft wird.

Praktische Regel: eine operative LLC mit Substanz, korrekt im Wohnsitzstaat erklärt, ist legitime Steuerplanung. Eine LLC, die zur Verschleierung von Einkünften, zur Vortäuschung der Nichtansässigkeit oder zur unbegründeten Verlagerung passiver Einkünfte dient, fällt unter Art. 15 LGT (Missbrauch) oder im schlimmsten Fall unter Art. 16 LGT (Simulation). Den Unterschied machen die Tatsachen, nicht das Papier.

Bei Exentax richten wir die Struktur so ein, dass sie ins erste Szenario passt, und dokumentieren jeden Schritt, damit Ihre örtliche Erklärung im Falle einer Prüfung verteidigt werden kann.

Rechtliche und regulatorische Quellen

Dieser Artikel stützt sich auf Vorschriften, die zum Stichtag aktuell in Kraft sind. Hauptquellen zur Verifikation:

  • USA. Treas. Reg. §301.7701-3 (Entity Classification / check-the-box); IRC §882 (Steuer auf mit US-Geschäft effektiv verbundene Einkünfte Ausländer); IRC §871 (FDAP und Quellensteuer bei Nicht-Residenten); IRC §6038A und Treas. Reg. §1.6038A-2 (Form 5472 für 25% foreign-owned und foreign-owned disregarded entities); IRC §7701(b) (Steuerwohnsitz, substantial presence test); 31 U.S.C. §5336 (Corporate Transparency Act, BOI Report bei FinCEN).
  • Spanien. Gesetz 35/2006 (LIRPF), Artt. 8, 9 (Wohnsitz), 87 (Einkünftezurechnung), 91 (Hinzurechnungsbesteuerung natürliche Personen); Gesetz 27/2014 (LIS), Art. 100 (Hinzurechnungsbesteuerung Gesellschaften); Gesetz 58/2003 (LGT), Artt. 15 und 16; Gesetz 5/2022 (Sanktionsregime Modelo 720 nach EuGH C-788/19 vom 27.01.2022); RD 1065/2007 (Modelos 232 und 720); Anordnung HFP/887/2023 (Modelo 721 Krypto).
  • DBA Spanien–USA. BOE vom 22.12.1990 (DBA); Protokoll in Kraft seit 27.11.2019 (passive Einkünfte, limitation on benefits).
  • EU / OECD. Richtlinie (EU) 2011/16, geändert durch DAC6 (grenzüberschreitende Gestaltungen), DAC7 (Richtlinie (EU) 2021/514, digitale Plattformen) und DAC8 (Richtlinie (EU) 2023/2226, Kryptowerte); Richtlinie (EU) 2016/1164 (ATAD: CFC, Exit Tax, hybride Gestaltungen); OECD Common Reporting Standard (CRS).
  • Internationaler Rahmen. OECD-Musterabkommen, Art. 5 (Betriebsstätte) und Kommentare; BEPS-Aktion 5 (wirtschaftliche Substanz); FATF-Empfehlung 24 (wirtschaftlicher Eigentümer).

Die konkrete Anwendung dieser Regeln auf Ihren Fall hängt von Ihrem Steuerwohnsitz, der Tätigkeit der LLC und der von Ihnen geführten Dokumentation ab. Dieser Inhalt ist informativ und ersetzt keine personalisierte professionelle Beratung.

Bank- und Steuerfakten zur Präzisierung

Fintech- und CRS-Informationen entwickeln sich weiter; hier der aktuelle Stand:

Wie sich die Frage steuerlicher Fehler spanischer Freelancer als stabile Jahres­prüf­liste statt als isolierte Vorfälle lesen lässt

Die Frage steuerlicher Fehler spanischer Freelancer liest sich nützlicher als stabile Jahres­prüf­liste — quartalsweise abgeschlossene Bücher, korrekt eingeordnete Ausgaben, fristgerechte Einreichungen, dokumentierte ausländische Einkünfte — denn als isolierte Vorfälle. Die Prüf­liste ändert sich nicht von Jahr zu Jahr.

Warum die Prüf­liste pro Achse und nicht pro Einzel­fehler organisiert sein sollte

Die Prüf­liste organisiert sich pro Achse — Bücher, Ausgaben­einordnung, Fristen, ausländische Einkünfte — und nicht pro Einzel­fehler, weil die Achsen über das Steuer­jahr stabil bleiben und eine periodische Überprüfung tragen.

Bevor Sie weiterlesen, bringen Sie Zahlen in Ihren Fall: Der Exentax-Rechner vergleicht in unter 2 Minuten Ihre aktuelle Steuerlast mit der, die Sie mit einer im Wohnsitzland korrekt deklarierten US-LLC tragen würden.

> Kostenlose Beratung, unverbindlich

Hinweise nach Anbieter

  • Mercury arbeitet mit mehreren bundesweit lizenzierten Partnerbanken mit FDIC-Deckung über Sweep-Netzwerk: hauptsächlich Choice Financial Group und Evolve Bank & Trust, sowie Column N.A. in einigen Altkonten. Mercury ist selbst keine Bank; es ist eine Fintech-Plattform, die durch diese Partnerbanken getragen wird. Wenn Mercury ein Konto schließt, wird der Saldo in der Regel per Papierscheck an die hinterlegte Adresse des Kontoinhabers zurückgesandt, was für Nicht-Residenten ein ernsthaftes operatives Problem darstellen kann; ein sekundäres Konto (Relay, Wise Business etc.) sollte als Reserve aktiv sein.
  • Wise bietet zwei klar getrennte Produkte: Wise Personal und Wise Business. Für eine LLC ist Wise Business zu eröffnen, nicht das persönliche Konto. Wichtige CRS-Nuance: Ein Wise Business im Namen einer US-LLC liegt außerhalb des CRS, weil Kontoinhaberin eine US-Entität ist und die USA kein CRS-Teilnehmer sind; die USD-Seite läuft über Wise US Inc. (FATCA-Perimeter, nicht CRS). Dagegen löst ein Wise Personal, eröffnet von einer in Spanien oder einem anderen CRS-Land steuerlich ansässigen Person, sehr wohl eine CRS-Meldung über Wise Europe SA (Belgien) zu dieser Person aus. Wise für die LLC zu öffnen bringt Sie nicht über die LLC ins CRS; ein separates Wise Personal auf Ihren Namen als in einem CRS-Land Ansässiger schon.
  • Wallester (Estland) ist ein europäisches Finanzinstitut mit EMI-/Karten-Emittentenlizenz. Seine europäischen IBAN-Konten fallen unter den Gemeinsamen Meldestandard (CRS) und lösen daher den automatischen Informationsaustausch an die Steuerverwaltung des Wohnsitzlands aus.
  • Payoneer operiert über europäische Einheiten (Payoneer Europe Ltd, Irland), die ebenfalls unter CRS fallen, wenn der Kunde in einer teilnehmenden Jurisdiktion ansässig ist.
  • Revolut Business: in Verbindung mit einer US-LLC läuft es über Revolut Technologies Inc. mit Lead Bank als US-Bankpartner. Das ausgegebene Konto ist ein US-Konto (Routing + Account Number); es wird kein europäischer IBAN an eine LLC ausgegeben. Die europäischen IBANs (litauisch, BE) gehören zu Revolut Bank UAB und werden an europäische Kunden der Gruppe ausgegeben. Wird Ihnen ein europäischer IBAN für Ihre LLC angeboten, prüfen Sie, an welche Rechtsperson er gebunden ist und unter welchem Regime diese meldet.
  • Null-Steuer: keine LLC-Struktur erreicht „null Steuern", wenn Sie in einem Land mit CFC-/Steuertransparenz- oder Einkünftezurechnungsregeln leben. Was Sie erreichen, ist keine Doppelbesteuerung und korrekte Meldung am Wohnsitz, keine Beseitigung.

Wie sich der Katalog häufiger Steuerfehler als stabile Prüfliste statt als Anlass zur Sorge lesen lässt

Der Katalog häufiger Steuerfehler liest sich nützlicher, wenn er als stabile Prüfliste und nicht als Anlass zur Sorge behandelt wird. Die wirklich wiederkehrenden Fehler ändern sich von Jahr zu Jahr selten, und die Prüfliste lässt sich am Jahresabschluss in wenigen Minuten durchgehen, um nur die Punkte zu vertiefen, die im konkreten Profil tatsächlich relevant sind.

Rechts- und Verfahrensfakten

Die Meldepflichten gegenüber FinCEN und IRS haben sich recent years bewegt; aktueller Stand:

Kernpunkte

  • BOI / Corporate Transparency Act: Ihre LLC ist NICHT verpflichtet (ein Wettbewerbsvorteil). Nach der FinCEN Interim Final Rule vom März 2025 wurde die BOI-Meldepflicht auf „foreign reporting companies" beschränkt (außerhalb der USA gegründete Einheiten, die in einem Bundesstaat zur Geschäftstätigkeit registriert sind). Eine in den USA von einem Nicht-Residenten gegründete LLC reicht KEINEN BOI Report ein: eine Meldung weniger im Kalender, weniger Bürokratie und eine sauberere Struktur als je zuvor. Wenn Ihre LLC vor März 2025 gegründet wurde und das BOI bereits eingereicht ist, Bestätigung aufbewahren. Der Regelstatus kann erneut wechseln: wir überwachen FinCEN.gov bei jeder Einreichung und, falls die Pflicht zurückkehrt, übernehmen wir sie ohne Aufpreis. Aktueller Stand auf fincen.gov/boi prüfbar.
  • Form 5472 + Pro-forma-1120. Für eine Single-Member LLC im Eigentum eines Nicht-Residenten behandeln die Schlussregelungen Treas. Reg. §1.6038A-1 (seit 2017 in Kraft) die LLC für 5472-Zwecke als Corporation. Verfahren: Pro-forma Form 1120 (nur Kopf: Name, Adresse, EIN, Steuerjahr) mit Form 5472 als Anlage. Einreichung per Einschreiben oder Fax an das IRS Service Center Ogden, Utah, keine E-Einreichung über das Standard-MeF. Frist: 15. April; Verlängerung über Form 7004 bis 15. Oktober. Sanktion: 25.000 USD pro Formular und Jahr, plus 25.000 USD je weitere 30 Tage Nichteinreichung nach IRS-Mitteilung.
  • Substantielles Form 1120. Nur wenn die LLC per Check-the-Box-Wahl zur C-Corp optiert hat (Form 8832): dann 21 % Bundessteuer und ein substantielles 1120. Eine Standard-disregarded LLC reicht kein substantielles 1120 ein und zahlt keine bundesstaatliche Körperschaftsteuer.
  • EIN und Benachrichtigung. Ohne EIN ist weder 5472 noch BOI einreichbar. Der IRS warnt nicht vor Sanktionen; man bemerkt es, wenn die EIN gesperrt oder eine spätere Einreichung abgelehnt wird. Bei Exentax haben wir Mandanten in genau dieser Lage ohne Strafe geschlossen. Früh sprechen lohnt sich — und spart Ihnen fünf Stellen.

Die fünf Fehler, die wir wöchentlich bei spanischen Freelancern sehen

Wir arbeiten mit Freelancern, die vom spanischen Autónomo zu internationaler Struktur wechseln. Die mitgeschleppten Fehler sind selten exotisch: es sind dieselben fünf, wiederholt, die Strafen oder Wiedereröffnung dreijähriger Erklärungen kosten. Hier die Liste nach Häufigkeit.

  • USt mit Gewinn vermischen. Sie stellen 1.210 € in Rechnung (1.000 + 21% USt) und behandeln die 1.210 als Einnahme. Die 210 gehören dem Fiskus - nur Durchlauf. Ohne Treasury-System, das jeden Eingang separiert, fehlt im Juli die Liquidität für Modelo 303 und Stundungen mit 5-20% Zuschlag werden nötig.
  • Modelo 720 unvollständig oder verspätet. Konten bei Mercury, Wise Business, Revolut Business über 50.000 € zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr lösen 720-Pflicht bis 31. März des Folgejahres aus. Mindestsanktion pro ausgelassener Position seit EuGH 2022 (C-788/19) reduziert, aber spürbar. Wir finden bis heute nicht eingereichte 720 aus Vorjahren bei Neukunden.
  • LLC-Mittel nicht vom Privatkonto trennen. LLC-Geld ohne Ausschüttungsprotokoll, ohne in Wohnsitz vorgesehene Quellensteuer und ohne Buchungssatz aufs Privatkonto verschieben macht die LLC in den Augen der AEAT zur Simulation. Erstes Prüfungsfeld bei internationaler Parallel-Inspektion.
  • OSS- oder IOSS-USt vergessen. B2C-Digitalservices an EU-Verbraucher aus Autónomo oder LLC verlangen OSS (Services) oder IOSS (Waren <150 €) mit Quartalsabgaben. Ohne dies USt land-für-land mit kumulierten Sanktionen. AEAT vergleicht Plattformen (DAC7) seit 2024. Wir schließen es mit Ihnen von Exentax aus: ein Anruf, Einreichung raus, Archiv gesetzt, und das Risiko bleibt auf dem Papier.
  • Auf "noch nichts gehört" vertrauen. IRPF-Verjährung: 4 Jahre ab 30. Juni des Folgejahres - internationale Inspektionen ziehen Auslandskonten und Modelo 720 mit Sonderfristen. Was Sie nicht finden, findet das Finanzamt zwei Jahre später per CRS, FATCA oder DAC7.

Was wir am häufigsten gefragt werden

Wie regularisiere ich freiwillig ohne Inspektionsauslöser? Ergänzende Erklärung mit Zuschlag (15% binnen 12 Monaten, 20% danach) ohne Strafe. Vor der AEAT zu kommen ändert das Ergebnis komplett. Und falls doch eine Aufforderung kommt: bei Exentax liegt das Dossier bereit, Sie antworten in Stunden, nicht in Wochen.

Lohnt ein Steuerberater oder mache ich es selbst? Einzelne, einfache nationale Tätigkeit: Selbstverwaltung mit Software funktioniert. Je internationaler oder höher der Umsatz, desto schneller amortisiert sich der professionelle Berater mit der ersten vermiedenen Strafe.

Bei Exentax prüfen wir die letzten drei Jahre, identifizieren rote Flaggen, regularisieren das Notwendige und hinterlassen einen monatlichen Steuerkalender, der das Wiederauftreten verhindert.

Referenzen: Quellen zu Strukturen und Jurisdiktionen

Die hier zitierten Vergleiche und quantitativen Daten zu Jurisdiktionen basieren auf offiziellen Quellen, aktualisiert bis aktuell:

  • Vereinigte Staaten. Delaware General Corporation Law und Limited Liability Company Act, Wyoming Limited Liability Company Act (Title 17, Chapter 29), IRS-Anleitung zum Form 5472 und IRC §7701 (Entitätsklassifikation).
  • Andorra. Llei 95/2010 de l'Impost sobre Societats (10% IS), Llei 5/2014 del IRPF und aktive/passive Aufenthaltsregelung der Govern d'Andorra.
  • Estland. Estnisches Einkommensteuergesetz (aufgeschobene Körperschaftsteuer auf ausgeschüttete Gewinne, 20/22%) und offizielle Dokumentation des e-Residency-Programms.
  • Spanien. Ley 27/2014 (IS), Ley 35/2006 (IRPF, Art. 8-9 zur Ansässigkeit und Art. 100 zur Hinzurechnungsbesteuerung) sowie Sonderregelung für Zuzügler (Art. 93 LIRPF, "Beckham-Gesetz").
  • OECD. Pillar Two (GloBE) und OECD-Musterabkommen mit Kommentaren.

Die Wahl der Jurisdiktion hängt immer von der tatsächlichen steuerlichen Ansässigkeit des Inhabers und von der wirtschaftlichen Substanz der Tätigkeit ab; prüfen Sie Ihren konkreten Fall vor jeder strukturellen Entscheidung.

_Weiter dazu: LLC in den USA: vollständiger Leitfaden für Nicht-Residenten._

Eine Praxis-Notiz zur Behebung eines bereits sichtbaren Fehlers

Wenn ein freiberuflicher Mandant uns mit einem bereits sichtbaren Fehler erreicht (eine vergessene Modelo-130-Einreichung, eine fehlerhafte Quellensteuer auf einer Reihe von Rechnungen, eine nicht erfasste Tätigkeit), folgen wir einem dreistufigen Behebungsprotokoll. Schritt eins ist die ehrliche Einschätzung des Umfangs: welche Periode betroffen ist, welche Beträge im Spiel stehen und ob die Frist für eine ergänzende Erklärung ohne Sanktion noch offen ist. Schritt zwei ist die saubere Vorbereitung der Korrektur: die ergänzende Erklärung wird mit allen Belegen und einer einseitigen Begleitnotiz erstellt, die die Lücke und die Korrektur erklärt. Schritt drei ist die Vorbeugung gegen die Wiederholung: Wir bauen einen Kalenderhinweis und einen Quartalskontrollpunkt für die Mandantin auf, sodass derselbe Fehler im Folgejahr nicht erneut auftritt. Die saubere Behebung ist fast immer kostenpflichtig, aber der Ablauf ist berechenbar und der Mandant verlässt das Gespräch mit einem klaren Plan und ohne offene Frage. Atmen Sie durch: bei Exentax ist das Routine, wir bringen Sie auf den Stand und die nächste Prüfung schließt in einer Runde, ohne Drama.

Zum gleichen Thema

Möchten Sie es jetzt besprechen? Schreiben Sie uns auf WhatsApp, wir antworten heute.

Wenn Sie es lieber persönlich besprechen möchten, buchen Sie ein kostenloses Gespräch und wir prüfen Ihren konkreten Fall in dreißig Minuten.

Oder rufen Sie uns direkt an: +34 614 916 910, wenn Sie lieber sprechen möchten.

Für staatsspezifische Details siehe unsere Wyoming-LLC-Leistungsseite mit festen Kosten und Fristen.

Buchen Sie eine kostenlose 30-minütige Beratung. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und sagen Ihnen, was wirklich sinnvoll ist. Kostenlose Beratung buchen.