Steuern mit internationalen Kunden in Spanien: Was niemand Ihnen sagt

100 % an internationale Kunden fakturiert. Wenn Sie Kunden außerhalb Spaniens haben, ist Ihre Steuersituation komplexer als Sie denken. MwSt., Einbehaltungen und Optimierung.

Der Ursprungsartikel ist auf Spanien zugeschnitten, doch das Muster passt 1:1 auf Deutschland und Österreich: Sobald Sie als Freiberufler Nicht-EU-Kunden fakturieren, werden Umsatzsteuer, Reverse Charge und Quellensteuern zum Hochleistungssport. Und mit einer LLC dazwischen muss man Rechnungen sauber zwischen DACH und LLC aufteilen, was wenige Steuerberater wirklich beherrschen.

Und trotzdem behandeln die meisten Steuerberater in Spanien Sie genauso. Sie wenden die gleiche progressive IRPF an, berechnen Ihnen die gleichen Sozialversicherungsbeiträge und erwähnen nicht einmal, dass es legale Alternativen gibt, um Ihre Steuerbelastung radikal zu optimieren.

Warum verändern internationale Kunden Ihre Besteuerung?

Wenn Sie Dienstleistungen an Unternehmen außerhalb Spaniens erbringen, gibt es mehrere automatische Steuervorteile:

1. Die Mehrwertsteuer entfällt in den meisten Fällen

Wenn Sie digitale Dienstleistungen (Programmierung, Design, Beratung, Marketing usw.) an Unternehmen mit Sitz außerhalb Spaniens verkaufen:

  • Kunden in der EU (B2B): Es gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Sie stellen ohne MwSt, in Rechnung und der Kunde führt sie in seinem Land ab. Formular 349 ist Pflicht.
  • Kunden außerhalb der EU: Der Vorgang unterliegt nicht der spanischen MwSt. Sie stellen direkt ohne MwSt, in Rechnung.
  • Privatkunden (B2C) in der EU: Es gilt das OSS-System (One-Stop Shop), wenn Sie 10.000€/Jahr an Verkäufen an Endverbraucher in anderen EU-Ländern überschreiten.

In der Praxis gilt: Wenn Sie B2B außerhalb Spaniens verkaufen, berechnen und erklären Sie keine MwSt. für diese Vorgänge. Dies vereinfacht Ihre Buchhaltung enorm.

2. Der Abzug für internationale Doppelbesteuerung

Wenn Sie in einem anderen Land für die dort erzielten Einkünfte Steuern zahlen (z. B. Quellensteuer), erlaubt Ihnen Spanien, diese bereits gezahlten Steuern abzuziehen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Dies wird in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geregelt, die Spanien mit mehr als 90 Ländern geschlossen hat.

Wie viel zahlen Sie wirklich als Selbstständiger mit internationalen Kunden?

Rechnen wir es mit einem realen Beispiel durch:

Profil: Webentwickler in Spanien, 72.000€/Jahr Umsatz, alle Kunden sind internationale Unternehmen.

Ohne Optimierung (Standard-Selbstständiger):

  • IRPF: ~23.000€ (effektiver Steuersatz ~32%)
  • Sozialversicherungsbeiträge: ~4.800€/Jahr
  • MwSt.: 0€ (internationale B2B-Dienstleistungen)
  • Gesamt: ~27.800€ → 38,6% Steuerbelastung

Mit optimierter LLC-Struktur:

  • US-Bundessteuer: 0€ (Disregarded Entity, Single-Member LLC eines Nicht-Ansässigen)
  • LLC-Kosten + Compliance: ~1.200€/Jahr
  • Bemessungsgrundlage in Ihrem Land: reduziert durch abzugsfähige Ausgaben der LLC
  • Gesamte US-Bundessteuer: 0%

Der Unterschied: zwischen 18.600€ und 21.600€ jährliche Ersparnis bei gleichem Umsatz.

Die 3 Optionen, die Sie als Freiberufler mit internationalen Kunden haben

Option 1: Weiter als Selbstständiger in Spanien

Sie zahlen progressive IRPF (bis zu 47%), Sozialversicherungsbeiträge (200-1.600 €/Monat je nach Stufe und Basis) und behalten ca. 60% Ihres Umsatzes. Es ist die einfachste Option, aber steuerlich die teuerste.

Option 2: LLC in den Vereinigten Staaten + optimierte Steuerstruktur

Sie gründen eine amerikanische LLC, um Ihren internationalen Kunden Rechnungen zu stellen. Die LLC zahlt keine Bundessteuer (0% für Single-Member LLC eines Nicht-Ansässigen). Mit der richtigen Struktur optimieren Sie Ihre Bemessungsgrundlage in Ihrem Wohnsitzland. US-Bundessteuer: 0%.

Option 3: Wechsel des steuerlichen Wohnsitzes in ein Land mit günstigem Regime

Einige Freiberufler ziehen in Länder mit besonderen Steuerregimen um:

  • Portugal (NHR): 20% Pauschalsatz auf berufliche Einkünfte für 10 Jahre
  • Andorra: maximal ~10% Einkommensteuer
  • Dubai/VAE: 0% Einkommensteuer auf persönliches Einkommen
  • Paraguay: 10% auf lokale Einkünfte (ausländische Einkünfte befreit)

Diese Option erfordert einen tatsächlichen Umzug und die Einhaltung der 183-Tage-Regel.

Ist es möglich, 0% zu zahlen?

Technisch ja, aber nicht als Selbstständiger in Spanien. Um eine effektive Steuerbelastung von 0% zu erreichen, benötigen Sie:

  1. Ihren steuerlichen Wohnsitz in ein Land mit 0% Einkommensteuer verlegen (Dubai, Bahamas usw.)
  2. Über eine LLC operieren, die in den USA nicht besteuert wird (0% Bundessteuer)
  3. Keine steuerpflichtigen Einkünfte in einem anderen Land erzielen

Dies ist vollkommen legal, wenn Sie die Anforderungen an den steuerlichen Wohnsitz des neuen Landes erfüllen und Ihren spanischen Wohnsitz ordnungsgemäß abgemeldet haben. Bei Exentax helfen wir Ihnen, den gesamten Prozess zu planen.

Häufige Fehler

  1. Annehmen, dass Sie in Ihrem Land keine Steuern zahlen, weil Sie in Dollar abrechnen. Wenn Sie steuerlich ansässig sind, werden Sie auf Ihr weltweites Einkommen besteuert. Die Währung oder das Land des Kunden spielt keine Rolle.
  2. Persönliche und berufliche Ausgaben vermischen. Das reduziert Ihre Abzugsmöglichkeiten und kann bei einer Steuerprüfung Probleme verursachen.
  3. Die abzugsfähigen Ausgaben Ihrer LLC nicht nutzen. Viele Freiberufler dokumentieren ihre Ausgaben nicht korrekt und zahlen mehr als nötig.
  4. Die Vorteile der LLC für die internationale Rechnungsstellung nicht kennen. Die richtige Struktur kann Ihre US-Bundessteuer völlig legal auf 0% reduzieren.

Die LLC als ganzheitliche Lösung

Lassen Sie uns direkt sein: Wenn Sie internationale Kunden aus Spanien abrechnen und als Selbstständiger 35-47% zahlen, kann eine LLC in den Vereinigten Staaten Ihre steuerliche Situation komplett verändern. So funktioniert es:

  1. Sie gründen eine LLC in einem Staat wie New Mexico (Privatsphäre, kein Annual Report, minimale Kosten)
  2. Die LLC stellt Ihren internationalen Kunden Rechnungen: in Dollar, mit Stripe, PayPal oder Wire Transfer
  3. Die LLC zahlt keine Bundessteuer in den USA ($0. Pass-Through-Besteuerung, Disregarded Entity)
  4. Sie optimieren Ihre Bemessungsgrundlage in Ihrem Wohnsitzland: Sie erklären die Nettogewinne (Einnahmen minus alle abzugsfähigen Ausgaben)
  5. Ihre Steuerbelastung sinkt drastisch: weil Sie Software, Hardware, Marketing, Weiterbildung, Bankgebühren, professionelle Dienstleistungen, Ihr Operating Agreement und mehr absetzen...

Das Ergebnis: Sie gehen von einer effektiven Rate von 35-47% auf 0% US-Bundessteuer. Bei gleichem Umsatz.

Die Mehrwertsteuer: ein Vorteil, den Sie bereits haben (und nutzen sollten)

Wenn Sie B2B-Dienstleistungen an Kunden außerhalb Spaniens verkaufen:

  • Kunden in der EU: Reverse-Charge-Verfahren. Sie stellen ohne MwSt, in Rechnung.
  • Kunden außerhalb der EU: Vorgang nicht der spanischen MwSt. unterworfen. Sie stellen direkt ohne MwSt, in Rechnung.

Das ist bereits ein enormer Vorteil. Aber mit einer LLC läuft zusätzlich zum MwSt.-freien Abrechnen an Ihre internationalen Kunden die gesamte Fakturierung über eine Struktur, die Ihre globale Steuerbelastung radikal optimiert.

Der tatsächliche Unterschied bei abzugsfähigen Ausgaben

Ohne LLC (Standard-Selbstständiger): Sie werden auf Ihre Bruttoeinnahmen abzüglich der als Selbstständiger zulässigen abzugsfähigen Ausgaben besteuert (die begrenzt sind und unter ständiger Kontrolle stehen).

Mit LLC: Die abzugsfähigen Ausgaben sind wesentlich umfangreicher (alles, was für das Geschäft laut IRS „gewöhnlich und notwendig" ist), und Sie erklären nur die Nettogewinne. Die Bemessungsgrundlage wird erheblich reduziert.

Um diesen Faden weiterzuziehen, vertieft Kann man legal 0% Steuern zahlen? Die Wahrheit über Steueroptimierung eine Nuance, die wir hier nur gestreift haben.

Was sollten Sie tun?

Wenn Sie mehr als 30.000€/Jahr an internationale Kunden abrechnen, ist die Steueroptimierung mit einer LLC legal, für jeden Freiberufler erreichbar, und die Ersparnis ist real.

Bei Exentax entscheiden wir solche Fälle jede Woche für DACH-Kunden. Buchen Sie Ihre kostenlose Beratung: wir prüfen Ihre realen Rechnungen und sagen Ihnen, wo sie rausgehen müssen.

Steuer-Compliance in Ihrem Land: CFC, Hinzurechnungsbesteuerung und Einkünftezurechnung

Eine US-LLC ist ein legales und international anerkanntes Instrument. Compliance endet aber nicht mit der Gründung: Als Eigentümer mit Steuerwohnsitz in einem anderen Land hat Ihre örtliche Finanzverwaltung weiterhin das Recht, die Erträge der LLC zu besteuern. Entscheidend ist, unter welchem Regime.

Nach Rechtsordnung

  • Spanien (LIRPF/LIS). Eine operative Single-Member Disregarded LLC (echte Dienstleistungen, ohne erhebliche Passivität) wird in der Regel nach Einkünftezurechnung (Art. 87 LIRPF) behandelt: die Nettogewinne werden dem Gesellschafter im Erzielungsjahr zugerechnet und in die allgemeine IRPF-Bemessungsgrundlage integriert. Optiert die LLC dagegen zur Besteuerung als Corporation (Form 8832) und steht sie unter Kontrolle eines spanischen Residenten mit überwiegend passiven Einkünften, kann die internationale Hinzurechnungsbesteuerung (Art. 91 LIRPF für natürliche Personen, Art. 100 LIS für Gesellschaften) greifen. Die Wahl ist nicht optional: sie hängt von der wirtschaftlichen Substanz ab, nicht vom Namen.
  • Meldepflichten. US-Bankkonten mit Durchschnitts- oder Endbestand >50.000 € im Geschäftsjahr: Modelo 720 (Gesetz 5/2022 nach EuGH-Urteil C-788/19 vom 27.01.2022, Sanktionen jetzt im allgemeinen LGT-Regime). Verbundene Geschäfte mit der LLC und repatriierte Dividenden: Modelo 232. In den USA verwahrte Kryptowerte: Modelo 721. Wir schließen es mit Ihnen von Exentax aus: ein Anruf, Einreichung raus, Archiv gesetzt, und das Risiko bleibt auf dem Papier.
  • DBA Spanien–USA. Das Abkommen (BOE 22.12.1990, Protokoll in Kraft seit 27.11.2019) regelt die Doppelbesteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Eine LLC ohne Betriebsstätte in Spanien begründet für sich genommen keine Betriebsstätte des Gesellschafters, aber die effektive Geschäftsleitung kann eine entstehen lassen, wenn die gesamte Verwaltung von spanischem Gebiet aus erfolgt.
  • Mexiko, Kolumbien, Argentinien und weitere LATAM-Länder. Jede Jurisdiktion hat ein eigenes CFC-Regime (Mexiko: Refipres; Argentinien: passive Auslandseinkünfte; Chile: Art. 41 G LIR). Gemeinsamer Grundsatz: Die in der LLC einbehaltenen Gewinne gelten als dem Gesellschafter zugeflossen, wenn die Gesellschaft als transparent oder kontrolliert eingestuft wird.

Wie sich die Frage internationaler Kunden in Spanien als stabiles Mapping statt als Einzelfallrecherche lesen lässt

Die Frage der Besteuerung internationaler Kunden für einen in Spanien ansässigen Selbstständigen liest sich nützlicher als stabiles Mapping zwischen Kundentyp (Unternehmen oder Privatperson) und Wohnsitzland des Kunden, denn als Einzelfallrecherche pro Rechnung. Die anwendbaren Regeln ändern sich nicht von Monat zu Monat, und eine kurze Notiz im Kundenordner mit dem Kundentyp und dem Land genügt, um die richtige Behandlung in wenigen Minuten zu bestätigen.

Wie sich die jährliche Pflege dieses Mappings als kurzer Eintrag im Kundenordner lesen lässt

Die jährliche Pflege dieses Mappings pflegt sich am ruhigsten als kurzer datierter Eintrag im Kundenordner, der die Kundentypen und ihre Länder zum Stichtag festhält und die im Folgejahr anwendbaren Regeln direkt nachvollziehbar macht.

Bevor Sie weiterlesen, bringen Sie Zahlen in Ihren Fall: Der Exentax-Rechner vergleicht in unter 2 Minuten Ihre aktuelle Steuerlast mit der, die Sie mit einer im Wohnsitzland korrekt deklarierten US-LLC tragen würden.

> Kostenlose Beratung, unverbindlich

Praktische Regel: eine operative LLC mit Substanz, korrekt im Wohnsitzstaat erklärt, ist legitime Steuerplanung. Eine LLC, die zur Verschleierung von Einkünften, zur Vortäuschung der Nichtansässigkeit oder zur unbegründeten Verlagerung passiver Einkünfte dient, fällt unter Art. 15 LGT (Missbrauch) oder im schlimmsten Fall unter Art. 16 LGT (Simulation). Den Unterschied machen die Tatsachen, nicht das Papier.

Bei Exentax richten wir die Struktur so ein, dass sie ins erste Szenario passt, und dokumentieren jeden Schritt, damit Ihre örtliche Erklärung im Falle einer Prüfung verteidigt werden kann.

Rechtliche und regulatorische Quellen

Dieser Artikel stützt sich auf Vorschriften, die zum Stichtag aktuell in Kraft sind. Hauptquellen zur Verifikation:

  • USA. Treas. Reg. §301.7701-3 (Entity Classification / check-the-box); IRC §882 (Steuer auf mit US-Geschäft effektiv verbundene Einkünfte Ausländer); IRC §871 (FDAP und Quellensteuer bei Nicht-Residenten); IRC §6038A und Treas. Reg. §1.6038A-2 (Form 5472 für 25% foreign-owned und foreign-owned disregarded entities); IRC §7701(b) (Steuerwohnsitz, substantial presence test); 31 U.S.C. §5336 (Corporate Transparency Act, BOI Report bei FinCEN).
  • Spanien. Gesetz 35/2006 (LIRPF), Artt. 8, 9 (Wohnsitz), 87 (Einkünftezurechnung), 91 (Hinzurechnungsbesteuerung natürliche Personen); Gesetz 27/2014 (LIS), Art. 100 (Hinzurechnungsbesteuerung Gesellschaften); Gesetz 58/2003 (LGT), Artt. 15 und 16; Gesetz 5/2022 (Sanktionsregime Modelo 720 nach EuGH C-788/19 vom 27.01.2022); RD 1065/2007 (Modelos 232 und 720); Anordnung HFP/887/2023 (Modelo 721 Krypto).
  • DBA Spanien–USA. BOE vom 22.12.1990 (DBA); Protokoll in Kraft seit 27.11.2019 (passive Einkünfte, limitation on benefits).
  • EU / OECD. Richtlinie (EU) 2011/16, geändert durch DAC6 (grenzüberschreitende Gestaltungen), DAC7 (Richtlinie (EU) 2021/514, digitale Plattformen) und DAC8 (Richtlinie (EU) 2023/2226, Kryptowerte); Richtlinie (EU) 2016/1164 (ATAD: CFC, Exit Tax, hybride Gestaltungen); OECD Common Reporting Standard (CRS).
  • Internationaler Rahmen. OECD-Musterabkommen, Art. 5 (Betriebsstätte) und Kommentare; BEPS-Aktion 5 (wirtschaftliche Substanz); FATF-Empfehlung 24 (wirtschaftlicher Eigentümer).

Die konkrete Anwendung dieser Regeln auf Ihren Fall hängt von Ihrem Steuerwohnsitz, der Tätigkeit der LLC und der von Ihnen geführten Dokumentation ab. Dieser Inhalt ist informativ und ersetzt keine personalisierte professionelle Beratung.

Wie sich die Besteuerung internationaler Kunden als stabiles Rahmenwerk statt als jährliche Suche lesen lässt

Die Besteuerung von Rechnungen an internationale Kunden liest sich nützlicher, wenn sie als stabiles Rahmenwerk und nicht als jährliche Suche nach neuen Regeln behandelt wird. Die wirklich anwendbaren Regeln hängen vom Wohnsitz des Kunden, dem Typ der erbrachten Leistung und der Eigenschaft des Kunden (Unternehmen oder Privatperson) ab — und diese drei Variablen ändern sich von Jahr zu Jahr selten genug, um das einmalige Festhalten der Antwort pro Kundentyp zu rechtfertigen.

Wie sich die Antworten pro Kundentyp in einer kurzen Tabelle pflegen lassen

Die Antworten pro Kundentyp pflegen sich in einer kurzen, datierten Tabelle, die einmal eingerichtet und einmal jährlich beim Jahresabschluss überprüft wird, was die Steuerentscheidung pro Rechnung auf das Nachschlagen in dieser Tabelle reduziert.

Rechts- und Verfahrensfakten

Die Meldepflichten gegenüber FinCEN und IRS haben sich recent years bewegt; aktueller Stand:

Kernpunkte

  • BOI / Corporate Transparency Act: Ihre LLC ist NICHT verpflichtet (ein Wettbewerbsvorteil). Nach der FinCEN Interim Final Rule vom März 2025 wurde die BOI-Meldepflicht auf „foreign reporting companies" beschränkt (außerhalb der USA gegründete Einheiten, die in einem Bundesstaat zur Geschäftstätigkeit registriert sind). Eine in den USA von einem Nicht-Residenten gegründete LLC reicht KEINEN BOI Report ein: eine Meldung weniger im Kalender, weniger Bürokratie und eine sauberere Struktur als je zuvor. Wenn Ihre LLC vor März 2025 gegründet wurde und das BOI bereits eingereicht ist, Bestätigung aufbewahren. Der Regelstatus kann erneut wechseln: wir überwachen FinCEN.gov bei jeder Einreichung und, falls die Pflicht zurückkehrt, übernehmen wir sie ohne Aufpreis. Aktueller Stand auf fincen.gov/boi prüfbar.
  • Form 5472 + Pro-forma-1120. Für eine Single-Member LLC im Eigentum eines Nicht-Residenten behandeln die Schlussregelungen Treas. Reg. §1.6038A-1 (seit 2017 in Kraft) die LLC für 5472-Zwecke als Corporation. Verfahren: Pro-forma Form 1120 (nur Kopf: Name, Adresse, EIN, Steuerjahr) mit Form 5472 als Anlage. Einreichung per Einschreiben oder Fax an das IRS Service Center Ogden, Utah, keine E-Einreichung über das Standard-MeF. Frist: 15. April; Verlängerung über Form 7004 bis 15. Oktober. Sanktion: 25.000 USD pro Formular und Jahr, plus 25.000 USD je weitere 30 Tage Nichteinreichung nach IRS-Mitteilung.
  • Substantielles Form 1120. Nur wenn die LLC per Check-the-Box-Wahl zur C-Corp optiert hat (Form 8832): dann 21 % Bundessteuer und ein substantielles 1120. Eine Standard-disregarded LLC reicht kein substantielles 1120 ein und zahlt keine bundesstaatliche Körperschaftsteuer.
  • EIN und Benachrichtigung. Ohne EIN ist weder 5472 noch BOI einreichbar. Der IRS warnt nicht vor Sanktionen; man bemerkt es, wenn die EIN gesperrt oder eine spätere Einreichung abgelehnt wird. Bei Exentax haben wir Mandanten in genau dieser Lage ohne Strafe geschlossen. Früh sprechen lohnt sich — und spart Ihnen fünf Stellen.

Internationale Kunden aus Spanien fakturieren: die richtige Reihenfolge vor dem Berechnen

Dienstleistungen oder digitale Produkte aus Spanien an Kunden in den USA, EU, LATAM oder Rest der Welt zu verkaufen ist keine "einfache Rechnung ohne USt" - es ist ein kleines Puzzle mit drei Fragen: Kunde B2B oder B2C?, innerhalb oder außerhalb der EU?, digitale oder beratende Leistung? Das sind die Regeln.

  • B2B außerhalb Spaniens, innerhalb der EU. Reverse Charge: Rechnung ohne spanische USt mit der USt-IdNr. des Kunden und dem Vermerk "Innergemeinschaftliche Leistung, art. 69.Uno LIVA, Reverse Charge". Ihr Kunde versteuert in seinem Land. VIES-Registrierung nötig (modelo 036).
  • B2B außerhalb der EU. Nicht steuerbar in Spanien nach Ortsregel (art. 69 LIVA). Rechnung ohne USt mit Vermerk "Nicht steuerbar - Leistungserbringer nicht im Gebiet des Kunden ansässig". Keine spanische USt, keine ZM.
  • B2C digitale Dienste innerhalb der EU. Hier wird es heikel: Sie wenden die USt des Kundenlands an (nicht spanisch), wenn Sie die 10.000-EUR-Schwelle für B2C-EU-Verkäufe überschreiten. Um nicht 27 Erklärungen abzugeben, registrieren Sie sich beim OSS (One Stop Shop) und erklären alles in einer einzigen vierteljährlichen Erklärung in Spanien.
  • B2C digitale Dienste außerhalb der EU. Nicht steuerbar in Spanien. Rechnung ohne USt. Einige Länder (Australien, UK, Kanada) verlangen lokale USt-Registrierung über ihrer Schwelle.

Was am häufigsten gefragt wird

Muss ich auf Englisch oder Spanisch fakturieren? Sie können auf Englisch fakturieren, solange die Rechnung die spanischen Anforderungen erfüllt (Aussteller, Empfänger, korrekte USt oder Befreiung, fortlaufende Nummer). US-Kunden schätzen es, europäische auch.

Und die ESt? Wie werden ausländische Einnahmen besteuert? Als Gewinn aus selbständiger Tätigkeit zum Grenzsteuersatz (gleiche Behandlung wie spanischer Kunde). Die ausländische Vereinnahmung ist NICHT ESt-befreit; nur die USt-Behandlung ändert sich.

Bei Exentax prüfen wir Ihren Kunden-Mix (B2B/B2C, EU/Nicht-EU, digital/beratend), geben die korrekten Rechtsvermerke und registrieren Sie beim OSS, falls B2C-EU-Volumen über 10k jährlich liegt.

Wir richten es ein, ohne dass Sie ein Wochenende verlieren

Tausende von Freelancern und Unternehmern betreiben ihre US-LLC bereits vollständig legal und dokumentiert. Bei Exentax kümmern wir uns um den gesamten Prozess: Gründung, Banking, Zahlungsabwicklung, Buchhaltung, IRS-Erklärungen und Compliance in Ihrem Wohnsitzland. Buchen Sie eine kostenlose Beratung, und wir sagen Ihnen ehrlich, ob die LLC für Ihren Fall sinnvoll ist, ohne absolute Versprechen.

Wie die Besteuerung internationaler Kunden in der Praxis aussieht

Die Besteuerung internationaler Kunden eines in Spanien

ansässigen Mitglieds folgt einer überschaubaren Logik, sobald

die ersten Konzepte klar sind. Die wichtigste Frage ist nicht

"wo zahlt man Steuern?" sondern "welche Kombination aus

Wohnsitz, Geschäftsstruktur und Kundenstandort gilt

tatsächlich?".

Diese Frage einmal sauber mit dem Berater zu klären, erspart

über die Jahre zahlreiche Korrekturen.

Zum Weiterlesen

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