MwSt. auf internationale digitale Dienstleistungen: Wann sie gilt

2C-Digital-Dienstleistung innerhalb der EU wird zum USt-Satz des Verbraucherlandes. Wenn Sie digitale Dienstleistungen international verkaufen, variieren die MwSt.-Regeln je nach Land. Wann die MwSt. gilt und wie eine LLC vereinfacht.

Umsatzsteuer auf digitale Dienste ist das Thema, an dem 80 % der DACH-Selbständigen scheitern, und eine schlecht durchdachte LLC macht es nur schlimmer. Zwischen OSS für die EU, der Reverse-Charge-Logik und US-Sales-Tax pro Bundesstaat haben Sie keine eine Umsatzsteuer, Sie haben vierzig.

Die Grundregel: Ort der Dienstleistung

Für digitale Dienstleistungen (Programmierung, Design, Beratung, Marketing, Online-Schulungen usw.) hängt der Ort der Umsatzsteuer davon ab, wer Ihr Kunde ist:

B2B-Dienstleistungen (an Unternehmen)

Die Umsatzsteuer wird im Land des Empfängers (des Unternehmens, das Sie beauftragt) erhoben:

  • Kundenunternehmen im Inland: Sie berechnen die nationale Umsatzsteuer (19% in Deutschland)
  • Kundenunternehmen in der EU: Sie berechnen keine inländische Umsatzsteuer. Der Kunde führt die Umsatzsteuer in seinem Land ab (Reverse-Charge-Verfahren). Sie müssen seine innergemeinschaftliche USt-IdNr. (VAT ID) auf der Rechnung angeben.
  • Kundenunternehmen außerhalb der EU: Sie berechnen keine Umsatzsteuer. Der Vorgang unterliegt nicht der inländischen Umsatzsteuer.

B2C-Dienstleistungen (an Privatpersonen)

Die Umsatzsteuer wird dort erhoben, wo der Dienstleistungserbringer (Sie) ansässig ist:

  • Privatkunde im Inland: Sie berechnen die nationale Umsatzsteuer (19%)
  • Privatkunde in der EU: Wenn Sie 10.000€/Jahr an Verkäufen an Verbraucher in anderen EU-Ländern überschreiten, müssen Sie sich im OSS-System (One-Stop-Shop) registrieren und die Umsatzsteuer des Verbraucherlandes anwenden.
  • Privatkunde außerhalb der EU: Keine inländische Umsatzsteuer. Nicht steuerbarer Vorgang.

Formale Pflichten

Umsatzsteuervoranmeldung (vierteljährliche Umsatzsteuererklärung)

Umsatzsteuerfreie Vorgänge (innergemeinschaftliche und Exportleistungen) werden in der Umsatzsteuervoranmeldung in speziellen Feldern deklariert:

  • Innergemeinschaftliche Dienstleistungen
  • Nicht steuerbare Umsätze nach den Ortsbestimmungsregeln

Zusammenfassende Meldung (innergemeinschaftliche Geschäfte)

Wenn Sie Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern erbringen, müssen Sie die Zusammenfassende Meldung abgeben, in der diese Vorgänge deklariert werden.

OSS. One-Stop-Shop

Wenn Sie B2C-Dienstleistungen an Verbraucher in anderen EU-Ländern verkaufen und die 10.000€ überschreiten, ermöglicht Ihnen das OSS-System, die Umsatzsteuer aller Länder von Deutschland aus zu erklären und zu zahlen, ohne sich in jedem Land einzeln registrieren zu müssen.

Praktische Szenarien

Webentwickler mit Kunden in den USA

Ihre Kunden sind amerikanische Unternehmen. Sie berechnen keine Umsatzsteuer auf keiner Rechnung. Die Vorgänge sind nicht steuerbar. Sie deklarieren die Bemessungsgrundlage in der Umsatzsteuervoranmeldung. Sie benötigen keine Zusammenfassende Meldung.

Designer mit Kunden in Frankreich und Italien (B2B)

Sie fakturieren ohne inländische Umsatzsteuer. Sie geben die USt-IdNr. des Kunden an. Sie deklarieren in der Umsatzsteuervoranmeldung und der Zusammenfassenden Meldung.

Berater mit gemischten Kunden (Inland + international)

Die Rechnungen an inländische Kunden enthalten Umsatzsteuer (19%). Die Rechnungen an EU-Kunden gehen ohne Umsatzsteuer (Reverse-Charge-Verfahren). Die Rechnungen außerhalb der EU gehen ohne Umsatzsteuer (nicht steuerbar).

Ersteller von Online-Kursen (internationales B2C)

Wenn Sie Kurse an Privatpersonen in ganz Europa verkaufen, benötigen Sie:

  • Registrierung im OSS-System, wenn Sie 10.000€/Jahr an B2C-Verkäufen innerhalb der EU überschreiten
  • Anwendung des Umsatzsteuersatzes des Käuferlandes (19% Deutschland, 20% Frankreich usw.)
  • Vierteljährliche Abgabe der OSS-Erklärung

Wie wirkt sich die LLC auf die Umsatzsteuer aus?

Wenn Sie über eine amerikanische LLC Ihre internationalen Kunden fakturieren:

  • Die LLC erhebt keine Umsatzsteuer: sie ist eine amerikanische Einheit und befindet sich außerhalb des europäischen Umsatzsteuersystems
  • Ihre Kunden erhalten Rechnungen ohne Umsatzsteuer von einem amerikanischen Unternehmen
  • Sie geben keine Umsatzsteuervoranmeldung oder Zusammenfassende Meldung für die Geschäfte der LLC ab

Dies vereinfacht Ihren Geschäftsbetrieb enorm, wenn die Mehrheit Ihrer Kunden international ist. Anstatt die Umsatzsteuer auf jeder Rechnung zu verwalten, stellt die LLC saubere Rechnungen in Dollar ohne indirekte Steuern aus.

Die LLC als endgültige Lösung für das Umsatzsteuer-Labyrinth

Hier wird es interessant. Wenn die Mehrheit Ihrer Kunden B2B außerhalb Deutschlands (oder direkt außerhalb der EU) sind, beseitigt die amerikanische LLC die gesamte Komplexität der europäischen Umsatzsteuer auf einen Schlag:

  • Sie berechnen keine Umsatzsteuer: die LLC ist eine amerikanische Einheit, außerhalb des europäischen Umsatzsteuersystems
  • Sie geben keine Umsatzsteuervoranmeldung, keine Zusammenfassende Meldung und keine OSS-Erklärung für die Geschäfte der LLC ab
  • Ihre Kunden erhalten saubere Rechnungen: ohne Umsatzsteuer, ohne Verwirrung, ohne das typische "Warten Sie, ich prüfe ob das Reverse-Charge-Verfahren gilt"
  • Schluss mit VIES-Prüfungen: Sie müssen keine USt-IdNr. verifizieren, weil die LLC nicht innerhalb des Umsatzsteuerrahmens operiert. Bei Exentax haben wir Mandanten in genau dieser Lage ohne Strafe geschlossen. Früh sprechen lohnt sich — und spart Ihnen fünf Stellen.

Das Ergebnis? Vereinfachte internationale Rechnungen, weniger vierteljährliche Bürokratie und mehr Zeit für das, was wirklich zählt: Ihr Geschäft.

Zum Abschluss einige verwandte Beiträge, die unmittelbar an diesen Text anschließen: Steuern mit internationalen Kunden in Spanien: Was niemand Ihnen sagt und Melden US-Bankkonten an Ihre heimische Steuerbehörde? Die ehrliche Antwort runden den Kontext ab.

Häufige Fehler bei der internationalen Umsatzsteuer

  1. Inländische Umsatzsteuer einem EU-Unternehmen berechnen. Wenn es eine gültige USt-IdNr. hat, dürfen Sie keine Umsatzsteuer berechnen. Überprüfen Sie es immer im VIES-System der Europäischen Kommission, bevor Sie fakturieren.
  2. Die USt-IdNr. des Kunden nicht überprüfen. Wenn Sie ohne Umsatzsteuer an ein innergemeinschaftliches Unternehmen fakturieren, ohne dessen USt-IdNr, zu überprüfen, können die Finanzbehörden die nicht erhobene Umsatzsteuer bei Ihnen einfordern. Es klingt absurd, aber es passiert.
  3. Das OSS-System ignorieren. Wenn Sie B2C in der EU verkaufen und 10.000€ überschreiten, sind Sie verpflichtet, OSS zu nutzen oder sich in jedem Land zu registrieren. Mit der LLC verschwindet dieses Problem.
  4. Nicht steuerbare Vorgänge nicht in der Umsatzsteuervoranmeldung deklarieren. Auch wenn Sie keine Umsatzsteuer berechnen, müssen Sie die Bemessungsgrundlage in den entsprechenden Feldern deklarieren.
  5. B2B mit B2C verwechseln. Die Regeln sind völlig unterschiedlich. Wenn Sie an eine Privatperson in Frankreich verkaufen, ist es nicht dasselbe wie an eine französische SAS zu verkaufen.

Warum die Mehrwertsteuer für digitale Dienstleistungen nach Profilen statt nach Einzelfällen behandelt wird

Die Mehrwertsteuer auf internationale digitale Dienstleistungen wird effizienter nach Kundenprofilen als nach Einzeloperationen behandelt. Der Grund ist praktischer Natur: jedes Profil (Endverbraucher in der EU, Unternehmen ausserhalb der EU, Plattform in der Rolle eines fingierten Lieferanten) löst eine andere Rechnungs- und Meldelogik aus, und der Versuch, operationsweise zu denken, führt schnell zu inneren Widersprüchen in den Registern.

Der stabilste Ansatz besteht darin, die Kundschaft bereits bei der Anlage im Rechnungssystem zu klassifizieren, den Klassifikationsgrund zu dokumentieren und nur eine begrenzte Anzahl von Profilen zuzulassen.

Wie sich die Umsatz­steuer auf internationale digitale Dienst­leistungen als stabile Kartografie statt als rechnungs­weise Einzel­debatte lesen lässt

Die Umsatz­steuer auf internationale digitale Dienst­leistungen liest sich nützlicher als stabile Kartografie zwischen dem Sitz­land des Leistenden, dem Status des Kunden (umsatz­steuer­registriertes Unternehmen oder Endverbraucher) und dem Land des Verbrauchs denn als rechnungs­weise Einzel­debatte.

Warum die Notiz pro Dienst­typ und nicht pro einzelner Rechnung organisiert sein sollte

Die Notiz organisiert sich pro Dienst­typ und nicht pro einzelner Rechnung, weil die anwendbare Regel vom Dienst­typ und vom Kunden­status abhängt.

Bevor Sie weiterlesen, bringen Sie Zahlen in Ihren Fall: Der Exentax-Rechner vergleicht in unter 2 Minuten Ihre aktuelle Steuerlast mit der, die Sie mit einer im Wohnsitzland korrekt deklarierten US-LLC tragen würden.

> Kostenlose Beratung, unverbindlich

Bei Exentax sorgen wir dafür, dass Ihre steuerliche Struktur für Ihren Kundentyp die richtige ist. Wenn Sie genug von vierteljährlichen Formularen haben und Ihr Leben vereinfachen möchten, vereinbaren Sie eine kostenlose Beratung. Wir erklären Ihnen, wie die LLC 90% Ihrer steuerlichen Bürokratie beseitigen kann.

Bei Exentax konfigurieren wir Umsatzsteuer und Sales Tax für DACH-Kunden, die digital weltweit verkaufen. Buchen Sie Ihre kostenlose Beratung: wir mappen Ihre Ströme und sagen Ihnen, wo Sie einziehen, wo nicht, und wo Sie deklarieren müssen.

Wir richten es ein, ohne dass Sie ein Wochenende verlieren

Tausende von Freelancern und Unternehmern betreiben ihre US-LLC bereits vollständig legal und dokumentiert. Bei Exentax kümmern wir uns um den gesamten Prozess: Gründung, Banking, Zahlungsabwicklung, Buchhaltung, IRS-Erklärungen und Compliance in Ihrem Wohnsitzland. Buchen Sie eine kostenlose Beratung, und wir sagen Ihnen ehrlich, ob die LLC für Ihren Fall sinnvoll ist, ohne absolute Versprechen.

Referenzen: Quellen zu Strukturen und Jurisdiktionen

Die hier zitierten Vergleiche und quantitativen Daten zu Jurisdiktionen basieren auf offiziellen Quellen, aktualisiert bis aktuell:

  • Vereinigte Staaten. Delaware General Corporation Law und Limited Liability Company Act, Wyoming Limited Liability Company Act (Title 17, Chapter 29), IRS-Anleitung zum Form 5472 und IRC §7701 (Entitätsklassifikation).
  • Andorra. Llei 95/2010 de l'Impost sobre Societats (10% IS), Llei 5/2014 del IRPF und aktive/passive Aufenthaltsregelung der Govern d'Andorra.
  • Estland. Estnisches Einkommensteuergesetz (aufgeschobene Körperschaftsteuer auf ausgeschüttete Gewinne, 20/22%) und offizielle Dokumentation des e-Residency-Programms.
  • Spanien. Ley 27/2014 (IS), Ley 35/2006 (IRPF, Art. 8-9 zur Ansässigkeit und Art. 100 zur Hinzurechnungsbesteuerung) sowie Sonderregelung für Zuzügler (Art. 93 LIRPF, "Beckham-Gesetz").
  • OECD. Pillar Two (GloBE) und OECD-Musterabkommen mit Kommentaren.

Die Wahl der Jurisdiktion hängt immer von der tatsächlichen steuerlichen Ansässigkeit des Inhabers und von der wirtschaftlichen Substanz der Tätigkeit ab; prüfen Sie Ihren konkreten Fall vor jeder strukturellen Entscheidung.

USt auf internationale digitale Dienste: die Karte, die Sie vor Prüfungen schützt

Jetzt ist der Moment, Hilfe zu holen. Bei Exentax eröffnen wir den Fall, reichen das Fehlende ein und antworten der Behörde für Sie.

Digitale Dienste (SaaS, Infoprodukte, Abos, Downloads) aus Spanien an Kunden in mehreren Ländern zu verkaufen ist einer der Punkte, an denen die Steuerbehörde die meisten Akten eröffnet. Die Regeln haben sich vor Jahren geändert, viele wenden noch "Rechnung ohne USt, fertig" an.

  • B2C innerhalb der EU: OSS oder lokaler Satz. Verkauf von Infoprodukten oder Abos an Endverbraucher (B2C) in anderen EU-Ländern bedeutet: Sie wenden die USt des Kundenlandes ab dem ersten Euro an, wenn Sie 10.000 EUR jährlich gesamt B2C EU überschreiten. Ohne OSS müssten Sie sich in jedem Land registrieren. Mit OSS (Modell 369) erklären Sie vierteljährlich aus Spanien.
  • B2B innerhalb der EU. Reverse Charge: Rechnung ohne spanische USt, mit der USt-IdNr. des Kunden und Vermerk "art. 69.Uno LIVA / reverse charge". Ihr Kunde versteuert in seinem Land. VIES-Registrierung nötig (modelo 036).
  • B2C außerhalb der EU. Rechnung ohne spanische USt. Einige Länder (UK, Australien, Kanada, Schweiz, Norwegen) verlangen lokale USt-Registrierung über ihrer Schwelle. Ihre Plattform (Stripe, Paddle, Lemonsqueezy) kann als Merchant of Record auftreten.
  • B2B außerhalb der EU. Nicht steuerbar in Spanien. Saubere Rechnung mit Vermerk "Nicht steuerbar - Leistungserbringer nicht im Gebiet des Kunden ansässig".

Was am häufigsten gefragt wird

Ist Stripe für mich Merchant of Record? Standardmäßig nicht. Stripe ist Zahlungsabwickler: Sie sind Verkäufer gegenüber Endkunde und Behörde. Für USt-Verlagerung brauchen Sie Paddle, Lemonsqueezy oder FastSpring (expliziter MoR).

Was, wenn ich aus einer US-LLC statt aus Spanien verkaufe? Ändert viel. Die LLC verkauft ohne spanische USt, weil nicht in Spanien ansässig; aber wenn Sie in Spanien wohnen, kann die LLC-Aktivität zugerechnet werden und in die ESt zurückfallen. Die LLC eliminiert die USt nicht von selbst.

Bei Exentax prüfen wir Ihren genauen Mix (B2B/B2C, EU/Nicht-EU, Verkaufsplattform) und richten OSS, VIES und korrekte Rechnungsvermerke ein - damit am Prüfungstag der Fluss von selbst zusammenpasst.

_Weiter dazu: LLC in den USA: vollständiger Leitfaden für Nicht-Residenten._

Wie wir bei Exentax arbeiten

Unser Team ist auf internationale Steuerstrukturen für Residenten spanischsprachiger Länder spezialisiert, die Online-Geschäfte betreiben. Wir verbinden lokales Wissen über Spanien, Andorra und Lateinamerika mit operativer Erfahrung bei der Gründung von Gesellschaften in Delaware, Wyoming, Estland und anderen Jurisdiktionen. Jeder Fall beginnt mit einer kostenlosen Beratung, in der wir Wohnsitz, Tätigkeit und Ziele bewerten, und wir sagen Ihnen ehrlich, ob die vorgeschlagene Struktur sinnvoll ist oder eine einfachere Alternative ausreicht.

### Umsatzsteuer auf digitale Dienstleistungen: deutsches B2C-Regime und OSS

Für deutsche digitale Dienstleister gilt seit der MwSt-Reform 2015 und der Erweiterung durch die EU-Richtlinie 2017/2455 das Bestimmungslandprinzip für B2C-Dienstleistungen elektronischer Art (§3a Abs. 5 UStG: Telekommunikation, Rundfunk und elektronisch erbrachte Dienstleistungen). Die Umsatzschwelle von €10.000/Jahr (§3a Abs. 5 Satz 3 UStG) erlaubt Kleinanbietern die Anwendung des Ursprungslandprinzips; bei Überschreitung greift das EU-Recht des Bestimmungslandes.

OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) seit 01.07.2021 nach §18i, 18j, 18k UStG: Anmeldung beim BZSt-Online-Portal, vierteljährliche Meldung, Steuerentrichtung in EUR an das BZSt mit Weiterleitung an Verbrauchsmitgliedstaaten. Für Drittlandseingänge gilt der IOSS (Import-One-Stop-Shop) bis €150 Sendungswert. Rechnungspflicht §14 UStG mit Mehrsprachigkeit; Aufbewahrung 10 Jahre §147 AO + GoBD-Konforme elektronische Archivierung. Verstöße gegen OSS-Pflichten führen zum Ausschluss vom Verfahren und zur Pflicht zur Registrierung in jedem Mitgliedstaat.

### Österreich und Schweiz: spezifische Regeln im DACH-Raum

Österreich. Das UStG 1994 §3a Abs. 13 spiegelt das EU-Bestimmungslandprinzip für elektronisch erbrachte B2C-Dienstleistungen, mit derselben EU-weit harmonisierten €10.000-Schwelle. Die OSS-Anmeldung erfolgt über FinanzOnline beim BMF Österreich. Praktische Klarstellungen zur Behandlung einer US-LLC im österreichischen IRS-Korrespondenzverkehr finden sich in den EAS-Auskünften 3401 und 3422 (verfügbar in findok.bmf.gv.at): Eine SMLLC eines österreichischen Steueransässigen wird steuerlich transparent betrachtet, der Gewinn wird dem Gesellschafter im Anwendungsbereich des österreichischen EStG zugerechnet, und der Geschäftsbetrieb der LLC unterliegt nicht der österreichischen MwSt, solange keine umsatzsteuerliche Betriebsstätte in Österreich besteht.

Schweiz. Die Schweizer MWSTG Art. 10 Abs. 2 lit. a koppelt die MWST-Pflicht an einen weltweiten Jahresumsatz von CHF 100.000 aus mehrwertsteuerpflichtigen Leistungen (Normalsatz 8,1 % seit 2024). Wird diese Schwelle überschritten, gilt für ausländische Anbieter elektronischer Dienstleistungen an Schweizer Privatkunden die Registrierungspflicht beim ESTV; ab dem Eintragungsdatum ist jede Schweizer B2C-Lieferung steuerbar — eine inländische Bagatellgrenze für die einzelne Leistung existiert nicht. Eine US-LLC mit weltweitem Umsatz unter CHF 100.000 bleibt also nicht steuerpflichtig; sobald die Schwelle weltweit überschritten wird, muss sie sich registrieren, bevor der nächste Schweizer Endkunde abgerechnet wird. Für deutsche oder österreichische Unternehmer mit US-LLC bedeutet das: Schweizer Endkunden lösen, ab Erreichen der weltweiten Schwelle, eine eigenständige Schweizer MWST-Registrierung aus, unabhängig von OSS oder deutschem UStG.

Wie sich die Profilliste auf einer einzigen Seite halten lässt

Die Profilliste lässt sich gut auf einer einzigen Seite halten, mit drei oder vier Profilen, die jeweils einen kurzen Anwendungsfall illustrieren.

Zum Weiterlesen

Was, wenn das Finanzamt nach meiner LLC fragt?

Das ist die Frage, die in der ersten Beratung am häufigsten gestellt wird, und die kurze Antwort lautet: Ihre LLC ist nicht intransparent, und bei korrekter Deklaration schließt eine Prüfung mit Standardformularen ab. Das deutsche Finanzamt, das österreichische Finanzamt oder die kantonale Steuerverwaltung können das Certificate of Formation des Bundesstaats (Wyoming, Delaware oder New Mexico), die vom IRS ausgestellte EIN, das unterzeichnete Operating Agreement, die Mercury- oder Wise-Auszüge des Geschäftsjahres, den eingereichten Form 5472 mit 1120 pro-forma sowie die Buchhaltung anfordern, die Einnahmen, Ausgaben und Bewegungen abstimmt. Liegt all das geordnet vor, eskaliert die Prüfung nicht. Bleiben Sie ruhig: bei Exentax ist das unser Wochengeschäft, wir schließen es ab, bevor der Brief in Ihrem Postfach landet.

Was die Steuerbehörden zu Recht verfolgen, sind Strohmannstrukturen, Papier-Steueransässigkeit und nicht erklärte Auslandskonten. Eine sauber aufgesetzte LLC ist genau das Gegenteil: Sie erscheinen als wirtschaftlich Berechtigter im BOI Report, wenn er anwendbar ist (überprüfbar unter fincen.gov/boi), Sie unterschreiben die Bankkonten und Sie erklären das Einkommen dort, wo Sie leben. Die Struktur ist beim Secretary of State des Bundesstaats registriert, in den IRS-Akten und, sobald eine europäische Bank im Spiel ist, innerhalb des CRS-Perimeters der OECD.

Der Fehler, der eine Prüfung wirklich entgleisen lässt, ist nicht die LLC selbst, sondern die fehlerhafte Zuordnung des Einkommens in der persönlichen Einkommensteuererklärung, das fehlende KAP/AUS bei deutschen Residenten oder die unterlassene Anlage A1 und Beilagen E25/E26 bei österreichischen Residenten. Diese drei Fronten schließen wir vor der Anfrage, nicht danach. Und falls doch eine Aufforderung kommt: bei Exentax liegt das Dossier bereit, Sie antworten in Stunden, nicht in Wochen.

## Was eine LLC NICHT tut

- Sie befreit Sie nicht von der Steuerpflicht zu Hause. Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz steuerlich ansässig ist, versteuert das Welteinkommen vor Ort. Die LLC ordnet den US-Teil (null Bundesteuer für die SMLLC pass-through ohne ECI), sie schaltet die heimische Besteuerung nicht ab. Die Einkommensteuer wird auf den zugewiesenen Gewinn berechnet, nicht auf die tatsächlich ausgeschütteten Beträge.

- Sie ist kein Offshore-Konstrukt und keine BEPS-Struktur. Sie ist eine vom IRS anerkannte US-Gesellschaft, in einem konkreten Bundesstaat mit physischer Adresse, registriertem Agenten und jährlichen Informationspflichten registriert. Klassische Offshore-Standorte (BVI, Belize, Seychellen) hinterlassen keine öffentliche Spur; eine LLC hinterlässt fünf.

- Sie schützt Sie nicht bei vermischten Vermögen. Das pierce the corporate veil greift, sobald ein Gericht erkennt, dass LLC und Gesellschafter dieselbe Geldbörse sind: vermischte Konten, private Ausgaben aus der LLC, kein Operating Agreement, keine Buchhaltung. Drei verdächtige Bewegungen genügen.

- Sie spart keine Sozialbeiträge im Inland. Freiberufler in Deutschland, Selbständige in Österreich, AHV-Pflichtige in der Schweiz: der monatliche Beitrag bleibt identisch. Die LLC bedient die internationale Kundschaft; der persönliche Sozialbeitrag bleibt unabhängig. Siehe Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt sowie spanische Vergleichsregelungen im BOE.

- Sie befreit Sie nicht von der Auslandskonto-Meldepflicht. Deutschland: KAP/AUS, ggf. § 138 AO Anzeige bei Beteiligungen über 10 %. Österreich: Beilagen E25/E26 zur Einkommensteuererklärung. Schweiz: kantonale Vermögensdeklaration. Diese Pflichten liegen bei der Person, nicht bei der LLC.

Bei Exentax schließen wir diese fünf Fronten jedes Jahr parallel zum US-Bundeskalender (Form 5472, 1120 pro-forma, FBAR, staatlicher Annual Report, BOI Report bei Anwendbarkeit). Ziel ist, dass keine Prüfung ein loses Ende findet und die Struktur einer rückwirkenden Prüfung über 5 bis 7 Jahre standhält.

Möchten Sie es jetzt besprechen? Schreiben Sie uns auf WhatsApp, wir antworten heute.

Wenn Sie es lieber persönlich besprechen möchten, buchen Sie ein kostenloses Gespräch und wir prüfen Ihren konkreten Fall in dreißig Minuten.

Oder rufen Sie uns direkt an: +34 614 916 910, wenn Sie lieber sprechen möchten.

Für staatsspezifische Details siehe unsere Wyoming-LLC-Leistungsseite mit festen Kosten und Fristen.

Buchen Sie eine kostenlose 30-minütige Beratung. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und sagen Ihnen, was wirklich sinnvoll ist. Kostenlose Beratung buchen.