US-LLC: Ansässige vs Nicht-Ansässige (0 % vs 50 %+ effektiv)

183 Tage in den USA verbringt. Dieselbe LLC: 0 % Bundessteuer für Nicht-Ansässige ohne ECI vs 50 %+ effektiv (37 % ESt + 15,3 % Self-Employment Tax) für US persons.

Die Unterscheidung „ansässig / nicht ansässig” bei der IRS hat nichts mit der deutschen bzw. österreichischen Einkommensteuerlogik zu tun. Ein in Deutschland Ansässiger ist für die IRS ein Non-Resident Alien, und genau das macht die Single-Member-LLC steuerlich so interessant. Gleichzeitig löst es 5472, W-8BEN-E und Co. aus.

Wer ist steuerlich in den USA ansässig?

Für den IRS sind Sie steuerlich ansässig, wenn Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind US-Staatsbürger (einschließlich derjenigen, die im Ausland leben)
  • Sie besitzen eine Green Card (permanente Aufenthaltsgenehmigung)
  • Sie bestehen den Substantial Presence Test (mehr als 183 Tage in den USA in bestimmten Zeiträumen)

Wenn Sie keine davon erfüllen, sind Sie für den IRS nicht ansässig: und das ändert alles.

Wesentliche steuerliche Unterschiede

Single-Member LLC eines Ansässigen

  • Die LLC ist eine Disregarded Entity: die Einkünfte werden in Ihrer persönlichen Steuererklärung angegeben
  • Sie zahlen Einkommensteuer in den USA auf die Gewinne der LLC
  • Sie zahlen Self-Employment Tax (15,3%). Sozialversicherung und Medicare
  • Sie reichen den Schedule C zusammen mit Ihrem Form 1040 ein
  • Effektiver Gesamtsteuersatz: kann je nach Einkommen 30-40% übersteigen

Single-Member LLC eines Nicht-Ansässigen

  • Die LLC ist eine Disregarded Entity: aber der IRS behandelt sie für Nicht-Ansässige anders
  • Sie zahlen keine Bundessteuer in den USA, wenn die Einkünfte von außerhalb des Landes stammen
  • Sie zahlen keine Self-Employment Tax
  • Sie reichen das Form 5472 + Form 1120 pro-forma (informativ) ein
  • Effektiver Steuersatz in den USA: 0% (Sie versteuern in Ihrem steuerlichen Wohnsitzland)

Warum ist eine LLC so vorteilhaft für Nicht-Ansässige?

Die Kombination aus:

  • 0% Bundessteuer in den USA (für Einkünfte aus ausländischen Quellen)
  • Zugang zu amerikanischen Bankkonten und Zahlungsgateways
  • Vollständiger Vermögensschutz
  • Steueroptimierung in Ihrem Wohnsitzland (je nach Struktur)

Das ist es, was die LLC zu einem so mächtigen Werkzeug für Freiberufler/Selbstständige und digitale Unternehmer macht.

Pflichten im Vergleich

Was passiert, wenn ich meinen Wohnsitz wechsle?

Wenn Sie Nicht-Ansässiger sind und in die USA ziehen (Green Card erhalten oder den Substantial Presence Test bestehen), ändert sich Ihr Steuerstatus. Sie werden als Ansässiger besteuert, mit allen Konsequenzen:

  • Sie beginnen, Bundes- und Landessteuern zu zahlen
  • Sie müssen Self-Employment Tax zahlen
  • Sie wechseln von Form 5472 zu Schedule C

Das Umgekehrte gilt ebenfalls: Wenn Sie Ansässiger sind und die USA verlassen (die Green Card zurückgeben und den Substantial Presence Test nicht mehr erfüllen), werden Sie zum Nicht-Ansässigen.

Praktische Beispiele: Der Unterschied in Zahlen

Maria. Webentwicklerin in Spanien (nicht ansässig in den USA)

  • Fakturiert 80.000€/Jahr an Kunden in den USA und Europa
  • Ohne LLC: Progressive Einkommensteuer ~33% + Freiberufler-Beiträge = ~30.000€ an Steuern
  • Mit LLC: $0 Bundessteuer in den USA + optimierte Besteuerung im Wohnsitzland = ~8.000-10.000€
  • Jährliche Ersparnis: ~20.000€

Carlos. Marketingberater in Mexiko (nicht ansässig in den USA)

  • Fakturiert $60.000/Jahr an amerikanische Startups
  • Ohne LLC: ISR Mexiko ~30% = ~$18.000
  • Mit LLC: $0 Bundessteuer + optimierte Struktur in Mexiko = ~$5.000-7.000
  • Jährliche Ersparnis: ~$11.000-13.000

Andrea. UX-Designerin in Kolumbien (nicht ansässig in den USA)

  • Fakturiert $45.000/Jahr an internationale Agenturen
  • Ohne LLC: Einkommensteuer Kolumbien ~25% = ~$11.250
  • Mit LLC: $0 Bundessteuer + Optimierung Kolumbien = ~$3.500-5.000
  • Jährliche Ersparnis: ~$6.000-8.000

Der Schlüssel in all diesen Fällen: Keiner hat Einkünfte aus US-amerikanischer Quelle. Sie arbeiten von ihren Ländern aus für globale Kunden. Die LLC zahlt $0 in den USA und die Gewinne werden mit einer bereits optimierten Bemessungsgrundlage deklariert.

Wer hier mehr Tiefe vermisst, findet in 10 Steuerfehler spanischer Freelancer (und wie man sie vermeidet) genau den Nachbaraspekt, den wir normalerweise in einen eigenen Text auslagern.

Kann ich eine LLC haben, ohne in den USA zu leben?

Absolut. Tatsächlich ist es genau dafür gedacht. Sie benötigen nicht:

  • Visum oder Arbeitserlaubnis
  • Social Security Number (SSN)
  • Physische Adresse in den USA
  • Eine Reise in die Vereinigten Staaten
  • Englischkenntnisse (dafür sind wir da)

Bei Exentax klären wir diesen Status für jeden neuen DACH-Kunden, bevor wir die Struktur bauen. Buchen Sie Ihre kostenlose Beratung: wir fixieren Ihren IRS-Status und erklären, was daraus folgt.

Praxisfall für einen in Deutschland Steuerpflichtigen

Für einen Freiberufler oder Berater mit Wohnsitz in Deutschland, der eine US-LLC ohne ETBUS und ohne US-source income gründet, sieht das typische Schema so aus:

  • US-Seite: Die LLC zahlt 0 % föderal (IRC §§871, 882) und 0 % bundesstaatlich, wenn sie in Wyoming, New Mexico, Florida oder Texas gegründet wird. Jährliche Erklärungspflicht: Form 5472 + Form 1120 pro-forma (Treas. Reg. §1.6038A-1) mit Strafe von 25.000 USD pro Formular bei Verspätung. Keine BOI-Report-Pflicht seit der FinCEN-IFR vom 21. März 2025 für US-LLCs in Besitz von Nichtansässigen. Jetzt ist der Moment, Hilfe zu holen. Bei Exentax eröffnen wir den Fall, reichen das Fehlende ein und antworten der Behörde für Sie.
  • Deutsche Seite: Das deutsche Bundesfinanzministerium klassifiziert die SMLLC nach dem Typenvergleich (BMF-Schreiben vom 19.03.2004). In den meisten Fällen wird die disregarded SMLLC als transparent behandelt, sodass die Gewinne direkt beim Gesellschafter als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) oder selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) versteuert werden. Einkommensteuersätze 0-45 % (Reichensteuer 45 % ab 277.826 € im Jahr 2024) plus Solidaritätszuschlag 5,5 % und ggf. Gewerbesteuer (Hebesatz je Gemeinde 200-580 %, durchschnittlich ca. 400 %).
  • Außensteuergesetz (AStG): Bei Klassifizierung der LLC als ausländische Kapitalgesellschaft (selten bei SMLLC) kann die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7-14 AStG greifen, wenn die LLC niedrig besteuert ist (< 25 %, ab Steuerreform vom Jahr 2024 < 15 %) und überwiegend passive Einkünfte erzielt. Für eine operativ tätige Service-LLC ist das in der Regel nicht der Fall.
  • Bankkonten & Meldungen: US-Bankkonten der LLC müssen nicht direkt zur deutschen Finanzverwaltung gemeldet werden (USA ist nicht CRS-Teilnehmer), aber Einkünfte und Vermögenswerte sind in der Anlage AUS zur deutschen Einkommensteuererklärung anzugeben. Kapitalerträge werden zudem durch FATCA-Reporting an das BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) übermittelt.
  • DBA Deutschland-USA: Das Doppelbesteuerungsabkommen von 1989, geändert durch Protokoll vom 01.06.2006, in Kraft seit 28.12.2007 regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung. Für eine disregarded LLC ohne ETBUS ist meist keine Doppelbesteuerung zu vermeiden (0 % US + Einkommensteuer Deutschland).

Der Nettovorteil für einen deutschen Steuerinländer: Vermeidung der GmbH-Mindestkapitalanforderung (25.000 €), niedrigere laufende Verwaltungskosten als bei einer GmbH (kein notarieller Jahresabschluss, keine Handelsregister-Gebühren), Zugang zu USD-Banking und US-Zahlungsdienstleistern (Stripe US, PayPal US) mit deutlich weniger Reibung als deutsche Banken.

Sonderfall Österreich und Schweiz

Für in Österreich Ansässige ist die SMLLC ebenfalls grundsätzlich als transparente Mitunternehmerschaft zu qualifizieren (vgl. EAS 3401, 3413 des österreichischen BMF zur Behandlung ausländischer LLCs). Die Gewinne werden im Rahmen der österreichischen Einkommensteuer (Tarif 0-55 % gemäß § 33 EStG, Spitzensteuersatz 55 % über 1 Mio. € befristet bis 31.12.2025) erfasst. Das DBA Österreich-USA (BGBl. III Nr. 6/1998, Protokoll 2006) regelt die Doppelbesteuerung. CFC-Regelung: § 10a KStG (umgesetzt aus ATAD I Art. 7-8) greift nur bei Kapitalgesellschaften, nicht bei transparenten LLCs ohne Optierung.

Für in der Schweiz Ansässige ist die Behandlung kantonal unterschiedlich. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) wendet i.d.R. den Typenvergleich an (Kreisschreiben Nr. 5 zur Behandlung ausländischer Personengesellschaften). Eine SMLLC ohne ETBUS und mit Geschäftsleitung in der Schweiz kann kantonal als ausländische Personengesellschaft mit Sitz im Ausland qualifiziert werden, was zu transparenter Besteuerung der Gewinne im Wohnsitzkanton führt (Bundessteuer 0-11,5 % + Kantons- und Gemeindesteuer 0-30 % je nach Kanton; AHV-Beiträge 10 %). Das DBA Schweiz-USA (SR 0.672.933.61, Protokoll vom 23.09.2009 in Kraft seit 20.09.2019) vermeidet Doppelbesteuerung; die LOB-Klausel (Limitation on Benefits) erfordert echte wirtschaftliche Substanz.

In allen drei DACH-Jurisdiktionen ist es ratsam, vor der Strukturierung einen verbindlichen Bescheid (verbindliche Auskunft in Deutschland gemäß § 89 Abs. 2 AO; Auskunftsersuchen in Österreich; Steuerruling in der Schweiz) einzuholen, insbesondere wenn die LLC operativ tätig wird, Personal beschäftigt oder substanzielle Vermögenswerte hält.

Steuer-Compliance in Ihrem Land: CFC, Hinzurechnungsbesteuerung und Einkünftezurechnung

Eine US-LLC ist ein legales und international anerkanntes Instrument. Compliance endet aber nicht mit der Gründung: Als Eigentümer mit Steuerwohnsitz in einem anderen Land hat Ihre örtliche Finanzverwaltung weiterhin das Recht, die Erträge der LLC zu besteuern. Entscheidend ist, unter welchem Regime.

Nach Rechtsordnung

  • Spanien (LIRPF/LIS). Eine operative Single-Member Disregarded LLC (echte Dienstleistungen, ohne erhebliche Passivität) wird in der Regel nach Einkünftezurechnung (Art. 87 LIRPF) behandelt: die Nettogewinne werden dem Gesellschafter im Erzielungsjahr zugerechnet und in die allgemeine IRPF-Bemessungsgrundlage integriert. Optiert die LLC dagegen zur Besteuerung als Corporation (Form 8832) und steht sie unter Kontrolle eines spanischen Residenten mit überwiegend passiven Einkünften, kann die internationale Hinzurechnungsbesteuerung (Art. 91 LIRPF für natürliche Personen, Art. 100 LIS für Gesellschaften) greifen. Die Wahl ist nicht optional: sie hängt von der wirtschaftlichen Substanz ab, nicht vom Namen.
  • Meldepflichten. US-Bankkonten mit Durchschnitts- oder Endbestand >50.000 € im Geschäftsjahr: Modelo 720 (Gesetz 5/2022 nach EuGH-Urteil C-788/19 vom 27.01.2022, Sanktionen jetzt im allgemeinen LGT-Regime). Verbundene Geschäfte mit der LLC und repatriierte Dividenden: Modelo 232. In den USA verwahrte Kryptowerte: Modelo 721. Wir schließen es mit Ihnen von Exentax aus: ein Anruf, Einreichung raus, Archiv gesetzt, und das Risiko bleibt auf dem Papier.
  • DBA Spanien–USA. Das Abkommen (BOE 22.12.1990, Protokoll in Kraft seit 27.11.2019) regelt die Doppelbesteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Eine LLC ohne Betriebsstätte in Spanien begründet für sich genommen keine Betriebsstätte des Gesellschafters, aber die effektive Geschäftsleitung kann eine entstehen lassen, wenn die gesamte Verwaltung von spanischem Gebiet aus erfolgt.
  • Mexiko, Kolumbien, Argentinien und weitere LATAM-Länder. Jede Jurisdiktion hat ein eigenes CFC-Regime (Mexiko: Refipres; Argentinien: passive Auslandseinkünfte; Chile: Art. 41 G LIR). Gemeinsamer Grundsatz: Die in der LLC einbehaltenen Gewinne gelten als dem Gesellschafter zugeflossen, wenn die Gesellschaft als transparent oder kontrolliert eingestuft wird.

Praktische Regel: eine operative LLC mit Substanz, korrekt im Wohnsitzstaat erklärt, ist legitime Steuerplanung. Eine LLC, die zur Verschleierung von Einkünften, zur Vortäuschung der Nichtansässigkeit oder zur unbegründeten Verlagerung passiver Einkünfte dient, fällt unter Art. 15 LGT (Missbrauch) oder im schlimmsten Fall unter Art. 16 LGT (Simulation). Den Unterschied machen die Tatsachen, nicht das Papier.

Wie sich die Unterscheidung Resident und Non-Resident als stabile Profil­karte statt als Status­diskussion lesen lässt

Die Unterscheidung Resident und Non-Resident liest sich nützlicher als stabile Profil­karte zwischen dem Wohnsitz­land des wirtschaftlich Berechtigten, dem Vehikel und der Beziehung zwischen beiden denn als Status­diskussion. Diese Karte ändert sich nicht von Jahr zu Jahr, und eine kurze Notiz im persönlichen Ordner mit den drei Achsen macht die Position überprüfbar.

Warum die Notiz die Beziehung Person–Vehikel und nicht das Land isoliert festhält

Die Notiz hält die Beziehung zwischen wirtschaftlich Berechtigtem und Vehikel fest und nicht das Land isoliert, weil die fiskalische Behandlung aus dieser Beziehung folgt.

Bevor Sie weiterlesen, bringen Sie Zahlen in Ihren Fall: Der Exentax-Rechner vergleicht in unter 2 Minuten Ihre aktuelle Steuerlast mit der, die Sie mit einer im Wohnsitzland korrekt deklarierten US-LLC tragen würden.

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Bei Exentax richten wir die Struktur so ein, dass sie ins erste Szenario passt, und dokumentieren jeden Schritt, damit Ihre örtliche Erklärung im Falle einer Prüfung verteidigt werden kann.

Rechtliche und regulatorische Quellen

Dieser Artikel stützt sich auf Vorschriften, die zum Stichtag aktuell in Kraft sind. Hauptquellen zur Verifikation:

  • USA. Treas. Reg. §301.7701-3 (Entity Classification / check-the-box); IRC §882 (Steuer auf mit US-Geschäft effektiv verbundene Einkünfte Ausländer); IRC §871 (FDAP und Quellensteuer bei Nicht-Residenten); IRC §6038A und Treas. Reg. §1.6038A-2 (Form 5472 für 25% foreign-owned und foreign-owned disregarded entities); IRC §7701(b) (Steuerwohnsitz, substantial presence test); 31 U.S.C. §5336 (Corporate Transparency Act, BOI Report bei FinCEN).
  • Spanien. Gesetz 35/2006 (LIRPF), Artt. 8, 9 (Wohnsitz), 87 (Einkünftezurechnung), 91 (Hinzurechnungsbesteuerung natürliche Personen); Gesetz 27/2014 (LIS), Art. 100 (Hinzurechnungsbesteuerung Gesellschaften); Gesetz 58/2003 (LGT), Artt. 15 und 16; Gesetz 5/2022 (Sanktionsregime Modelo 720 nach EuGH C-788/19 vom 27.01.2022); RD 1065/2007 (Modelos 232 und 720); Anordnung HFP/887/2023 (Modelo 721 Krypto).
  • DBA Spanien–USA. BOE vom 22.12.1990 (DBA); Protokoll in Kraft seit 27.11.2019 (passive Einkünfte, limitation on benefits).
  • EU / OECD. Richtlinie (EU) 2011/16, geändert durch DAC6 (grenzüberschreitende Gestaltungen), DAC7 (Richtlinie (EU) 2021/514, digitale Plattformen) und DAC8 (Richtlinie (EU) 2023/2226, Kryptowerte); Richtlinie (EU) 2016/1164 (ATAD: CFC, Exit Tax, hybride Gestaltungen); OECD Common Reporting Standard (CRS).
  • Internationaler Rahmen. OECD-Musterabkommen, Art. 5 (Betriebsstätte) und Kommentare; BEPS-Aktion 5 (wirtschaftliche Substanz); FATF-Empfehlung 24 (wirtschaftlicher Eigentümer).

Die konkrete Anwendung dieser Regeln auf Ihren Fall hängt von Ihrem Steuerwohnsitz, der Tätigkeit der LLC und der von Ihnen geführten Dokumentation ab. Dieser Inhalt ist informativ und ersetzt keine personalisierte professionelle Beratung.

Residents vs Nichtansässige mit LLC: die Steuerunterschiede, die alles ändern

Die US-Bundesbesteuerung einer LLC hängt weniger von der Rechtsform ab als davon, wer der Eigentümer ist.

  • Bundesbesteuerung des Gewinns. LLC-Owner US-resident: Bundes-IRPF (10%-37%) + Self-Employment 15,3% + State. LLC-Owner nicht-ansässig ohne ETBUS: 0% Bund, 0% SE, 0% State.
  • Persönliche Filing-Pflichten. US-Resident: jährliches Form 1040. Nicht-ansässig: Form 1040-NR nur bei US-source income.
  • Bank- und Kreditzugang. Resident mit SSN: sofortige Genehmigung, Kreditkarten, SBA-Linien. Nicht-ansässig mit EIN: selektivere Genehmigung, keine traditionellen Kreditkarten.
  • Internationale Informationspflichten. US-Resident: Form 8938 + FBAR. Nicht-ansässig: keine US-Pflicht zu Auslandskonten, aber alle Pflichten des Wohnsitzlandes.

Was am häufigsten gefragt wird

Wenn ich US-Resident werde, verliere ich die 0%? Ja, komplett. Wechsel zu weltweiter Besteuerung.

Kann ich zwischen Resident und Nicht-Resident wechseln? Nein. Substantial Presence Test klassifiziert automatisch.

Bei Exentax modellieren wir jeden Wohnsitzwechsel mit Exit-Tax wenn anwendbar.

Rechts- und Verfahrensfakten

Die Meldepflichten gegenüber FinCEN und IRS haben sich recent years bewegt; aktueller Stand:

Kernpunkte

  • BOI / Corporate Transparency Act: Ihre LLC ist NICHT verpflichtet (ein Wettbewerbsvorteil). Nach der FinCEN Interim Final Rule vom März 2025 wurde die BOI-Meldepflicht auf „foreign reporting companies" beschränkt (außerhalb der USA gegründete Einheiten, die in einem Bundesstaat zur Geschäftstätigkeit registriert sind). Eine in den USA von einem Nicht-Residenten gegründete LLC reicht KEINEN BOI Report ein: eine Meldung weniger im Kalender, weniger Bürokratie und eine sauberere Struktur als je zuvor. Wenn Ihre LLC vor März 2025 gegründet wurde und das BOI bereits eingereicht ist, Bestätigung aufbewahren. Der Regelstatus kann erneut wechseln: wir überwachen FinCEN.gov bei jeder Einreichung und, falls die Pflicht zurückkehrt, übernehmen wir sie ohne Aufpreis. Aktueller Stand auf fincen.gov/boi prüfbar.
  • Form 5472 + Pro-forma-1120. Für eine Single-Member LLC im Eigentum eines Nicht-Residenten behandeln die Schlussregelungen Treas. Reg. §1.6038A-1 (seit 2017 in Kraft) die LLC für 5472-Zwecke als Corporation. Verfahren: Pro-forma Form 1120 (nur Kopf: Name, Adresse, EIN, Steuerjahr) mit Form 5472 als Anlage. Einreichung per Einschreiben oder Fax an das IRS Service Center Ogden, Utah, keine E-Einreichung über das Standard-MeF. Frist: 15. April; Verlängerung über Form 7004 bis 15. Oktober. Sanktion: 25.000 USD pro Formular und Jahr, plus 25.000 USD je weitere 30 Tage Nichteinreichung nach IRS-Mitteilung.
  • Substantielles Form 1120. Nur wenn die LLC per Check-the-Box-Wahl zur C-Corp optiert hat (Form 8832): dann 21 % Bundessteuer und ein substantielles 1120. Eine Standard-disregarded LLC reicht kein substantielles 1120 ein und zahlt keine bundesstaatliche Körperschaftsteuer.
  • EIN und Benachrichtigung. Ohne EIN ist weder 5472 noch BOI einreichbar. Der IRS warnt nicht vor Sanktionen; man bemerkt es, wenn die EIN gesperrt oder eine spätere Einreichung abgelehnt wird. Atmen Sie durch: bei Exentax ist das Routine, wir bringen Sie auf den Stand und die nächste Prüfung schließt in einer Runde, ohne Drama.

Praktischer Hinweis

Jede steuerliche Situation hängt von Ihrer Ansässigkeit, der ausgeübten Tätigkeit und den geltenden Verträgen ab. Die hier dargestellten Informationen sind allgemein und ersetzen keine individuelle Beratung; prüfen Sie Ihren konkreten Fall, bevor Sie strukturelle Entscheidungen treffen.

Was, wenn das Finanzamt nach meiner LLC fragt?

Das ist die Frage, die in der ersten Beratung am häufigsten gestellt wird, und die kurze Antwort lautet: Ihre LLC ist nicht intransparent, und bei korrekter Deklaration schließt eine Prüfung mit Standardformularen ab. Das deutsche Finanzamt, das österreichische Finanzamt oder die kantonale Steuerverwaltung können das Certificate of Formation des Bundesstaats (Wyoming, Delaware oder New Mexico), die vom IRS ausgestellte EIN, das unterzeichnete Operating Agreement, die Mercury- oder Wise-Auszüge des Geschäftsjahres, den eingereichten Form 5472 mit 1120 pro-forma sowie die Buchhaltung anfordern, die Einnahmen, Ausgaben und Bewegungen abstimmt. Liegt all das geordnet vor, eskaliert die Prüfung nicht. Atmen Sie durch: bei Exentax ist das Routine, wir bringen Sie auf den Stand und die nächste Prüfung schließt in einer Runde, ohne Drama.

Was die Steuerbehörden zu Recht verfolgen, sind Strohmannstrukturen, Papier-Steueransässigkeit und nicht erklärte Auslandskonten. Eine sauber aufgesetzte LLC ist genau das Gegenteil: Sie erscheinen als wirtschaftlich Berechtigter im BOI Report, wenn er anwendbar ist (überprüfbar unter fincen.gov/boi), Sie unterschreiben die Bankkonten und Sie erklären das Einkommen dort, wo Sie leben. Die Struktur ist beim Secretary of State des Bundesstaats registriert, in den IRS-Akten und, sobald eine europäische Bank im Spiel ist, innerhalb des CRS-Perimeters der OECD.

Der Fehler, der eine Prüfung wirklich entgleisen lässt, ist nicht die LLC selbst, sondern die fehlerhafte Zuordnung des Einkommens in der persönlichen Einkommensteuererklärung, das fehlende KAP/AUS bei deutschen Residenten oder die unterlassene Anlage A1 und Beilagen E25/E26 bei österreichischen Residenten. Diese drei Fronten schließen wir vor der Anfrage, nicht danach. Genau deshalb halten wir bei Exentax Ihren Kalender bündig — Sie müssen nicht mehr an Fristen denken, wir schließen sie ab, bevor sie zubeißen.

## Was eine LLC NICHT tut

- Sie befreit Sie nicht von der Steuerpflicht zu Hause. Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz steuerlich ansässig ist, versteuert das Welteinkommen vor Ort. Die LLC ordnet den US-Teil (null Bundesteuer für die SMLLC pass-through ohne ECI), sie schaltet die heimische Besteuerung nicht ab. Die Einkommensteuer wird auf den zugewiesenen Gewinn berechnet, nicht auf die tatsächlich ausgeschütteten Beträge.

- Sie ist kein Offshore-Konstrukt und keine BEPS-Struktur. Sie ist eine vom IRS anerkannte US-Gesellschaft, in einem konkreten Bundesstaat mit physischer Adresse, registriertem Agenten und jährlichen Informationspflichten registriert. Klassische Offshore-Standorte (BVI, Belize, Seychellen) hinterlassen keine öffentliche Spur; eine LLC hinterlässt fünf.

- Sie schützt Sie nicht bei vermischten Vermögen. Das pierce the corporate veil greift, sobald ein Gericht erkennt, dass LLC und Gesellschafter dieselbe Geldbörse sind: vermischte Konten, private Ausgaben aus der LLC, kein Operating Agreement, keine Buchhaltung. Drei verdächtige Bewegungen genügen.

- Sie spart keine Sozialbeiträge im Inland. Freiberufler in Deutschland, Selbständige in Österreich, AHV-Pflichtige in der Schweiz: der monatliche Beitrag bleibt identisch. Die LLC bedient die internationale Kundschaft; der persönliche Sozialbeitrag bleibt unabhängig. Siehe Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt sowie spanische Vergleichsregelungen im BOE.

- Sie befreit Sie nicht von der Auslandskonto-Meldepflicht. Deutschland: KAP/AUS, ggf. § 138 AO Anzeige bei Beteiligungen über 10 %. Österreich: Beilagen E25/E26 zur Einkommensteuererklärung. Schweiz: kantonale Vermögensdeklaration. Diese Pflichten liegen bei der Person, nicht bei der LLC.

Bei Exentax schließen wir diese fünf Fronten jedes Jahr parallel zum US-Bundeskalender (Form 5472, 1120 pro-forma, FBAR, staatlicher Annual Report, BOI Report bei Anwendbarkeit). Ziel ist, dass keine Prüfung ein loses Ende findet und die Struktur einer rückwirkenden Prüfung über 5 bis 7 Jahre standhält.

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