Steuerrisiken bei schlechter internationaler Struktur: CFC, Residenz
15 BEPS-Aktionen der OECD. Eine schlecht entworfene Struktur kann zum Steuer-Albtraum werden. Sechs Hauptrisiken und wie sie zu vermeiden sind.
Eine schlechte internationale Strukturierung kollidiert mit den 15 BEPS-Aktionen der OECD; in Spanien können die Strafen 150 % der nicht abgeführten Quote nach Art. 191 LGT erreichen.
Eine gut entworfene internationale Struktur ist ein außergewöhnliches Werkzeug. Eine schlecht entworfene ist eine Zeitbombe, die immer dann hochgeht, wenn Sie es am wenigsten erwarten — meist mit einer Anfrage des deutschen Finanzamts, der spanischen AEAT, der mexikanischen SAT, der kolumbianischen DIAN oder der argentinischen AFIP, die Sie auffordert, alles zu erklären, was Sie in den letzten vier Jahren getan haben. Bei Exentax sehen wir solche Fälle jede Woche, und die Fehler wiederholen sich. Wir zeigen Ihnen die sechs wichtigsten Risiken und wie Sie sie konkret vermeiden.
Risiko 1: Simulation
Die Simulation ist in Spanien in Art. 16 der Ley General Tributaria geregelt und hat Entsprechungen in allen lateinamerikanischen Rechtsordnungen (Mexiko: Art. 5-A CFF, Kolumbien: Art. 869 ET, Argentinien: Art. 2 Gesetz 11.683). Im deutschen Recht entspricht dies dem Scheingeschäft nach § 41 AO und der missbräuchlichen Gestaltung nach § 42 AO.
Eine Simulation liegt vor, wenn die abgeschlossenen Akte oder Geschäfte nur scheinbar sind und nicht der wirtschaftlichen Realität entsprechen. Auf internationale Strukturen angewendet: Wenn Sie eine US-LLC zwischen sich und Ihre Kunden schalten, die Tätigkeit aber materiell weiterhin Sie selbst aus Deutschland oder aus Spanien erbringen (gleiches Team, gleicher Wohnsitz, gleiche Entscheidungen), kann das Finanzamt die Simulation feststellen und Ihnen die Einkünfte direkt als natürliche Person zurechnen.
Folge: Nachveranlagung aller nicht verjährten Veranlagungszeiträume (4 Jahre Spanien, 5 Mexiko, 5 Kolumbien, in Deutschland regelmäßig 4 Jahre nach § 169 AO und 10 Jahre bei Steuerhinterziehung) + Verzugszinsen + Sanktion von 50% bis 150% (Art. 191-195 LGT) + möglicher Steuerstraftatbestand, wenn die hinterzogene Steuer pro Jahr 120.000 € übersteigt (Art. 305 spanisches CP) oder die Schwellen des § 370 AO greifen. Jetzt ist der Moment, Hilfe zu holen. Bei Exentax eröffnen wir den Fall, reichen das Fehlende ein und antworten der Behörde für Sie.
Wie Sie das vermeiden: Statten Sie die LLC mit echter Substanz aus (Entscheidungsort, operatives Geschäft, Infrastruktur) oder akzeptieren Sie von Anfang an, dass die LLC ein Ergänzungswerkzeug ist und keine Fassade. Wir vertiefen das in Gestaltung einer soliden internationalen Steuerstruktur.
Risiko 2: Internationale Steuertransparenz (Hinzurechnungsbesteuerung / CFC)
Die internationale Steuertransparenz ist in Spanien in Art. 100 LIS geregelt und für natürliche Personen über Art. 91 LIRPF anwendbar. In Deutschland entspricht dies der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7-14 AStG (für natürliche und juristische Personen). In Lateinamerika gibt es vergleichbare Regime: Mexiko (Art. 176 LISR), Kolumbien (ECE-Regime), Argentinien (ECNR-Regime), Chile (passive Einkünfte nach Art. 41 G LIR).
Die CFC-Besteuerung greift, wenn drei Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
- Kontrolle: Der Steuerpflichtige hält direkt oder indirekt eine Beteiligung von 50% oder mehr an der nicht ansässigen Einheit (Schwellen können variieren; in Deutschland nach § 7 AStG bereits ab Beherrschung; bei verbundenen Personen wird zusammengerechnet).
- Niedrige Besteuerung: Die effektive Besteuerung der nicht ansässigen Einheit liegt unter 75% der spanischen (in Deutschland: niedrig im Sinne von § 8 Abs. 5 AStG, also unter 25% effektiv; künftig 15% nach Pillar Two). Im typischen Fall einer Disregarded Entity mit 0$ gezahlter Bundessteuer ist diese Voraussetzung erfüllt.
- Art der Einkünfte: Die Einheit erzielt überwiegend passive Einkünfte (Zinsen, Dividenden, Lizenzgebühren, Wertpapiergewinne, Mieten ohne wirtschaftlichen Bezug) oder Einkünfte aus Dienstleistungen, die an verbundene Unternehmen am Sitz erbracht werden.
Wird die Hinzurechnungsbesteuerung aktiviert, werden die Einkünfte dem Gesellschafter so zugerechnet, als hätte er sie unmittelbar erzielt, und der Steuervorteil der Struktur entfällt. Der Abzug zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist in der Praxis gering, weil die LLC in der Regel keine US-Steuer zahlt.
Wie Sie das vermeiden: Wenn die Tätigkeit operativ ist (Beratungsdienstleistungen, aktiver E-Commerce, SaaS mit kontinuierlicher Entwicklung), wird das Filterkriterium der Einkunftsart in der Regel nicht erfüllt. Bei rein passiven Einkünften muss die Struktur neu gestaltet werden (siehe LLC-Besteuerung nach wirtschaftlicher Aktivität).
Risiko 3: Fiktive steuerliche Ansässigkeit
Das häufigste Risiko überhaupt. Der Steuerpflichtige „verlegt" seine Steueransässigkeit nach Andorra, Paraguay, Dubai oder Kap Verde, wohnt aber materiell weiterhin in Deutschland oder in Spanien. Die steuerliche Ansässigkeit wird über Tatsachen bestimmt, niemals nur über einen Verwaltungsstempel:
- Aufenthaltsdauer: mehr als 183 Tage pro Jahr im Inland (Spanien Art. 9 LIRPF; Deutschland § 8 AO Wohnsitz und § 9 AO gewöhnlicher Aufenthalt). Vorübergehende Abwesenheiten zählen zugunsten der Anwesenheit, sofern kein Gegenbeweis erbracht wird.
- Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen: Hauptsitz oder Kern Ihrer beruflichen Tätigkeit, Hauptquelle der Einkünfte, wesentliches Vermögen.
- Nicht getrennt lebender Ehegatte und/oder minderjährige Kinder mit Wohnsitz im Inland: widerlegbare Vermutung der Ansässigkeit in Spanien; in Deutschland greift bei familiärem Mittelpunkt regelmäßig § 8 AO.
Das Finanzamt gleicht alle verfügbaren Daten ab: Meldedaten (padrón / Einwohnermeldeamt), frühere Steuererklärungen, Mitteilungen über Wohnsitzwechsel, CRS-Bankdaten, DAC7-Daten, auf Sie zugelassene Fahrzeuge, Schulen der Kinder, Fitnessstudio, Hausarzt, Immobilieneigentum.
Folge: Stellt das Finanzamt fest, dass Sie weiterhin im Inland steuerlich ansässig sind, kommt Ihr gesamtes Welteinkommen zur erneuten Besteuerung am Ursprungsort, mit vollständiger Nachveranlagung, Zinsen, Sanktionen und möglichem Strafverfahren. Atmen Sie durch: bei Exentax ist das Routine, wir bringen Sie auf den Stand und die nächste Prüfung schließt in einer Runde, ohne Drama.
Wie Sie das vermeiden: Wenn Sie umziehen, dann richtig (mehr als 183 Tage außerhalb, ohne wirtschaftlichen Mittelpunkt im Ursprungsland, mit Ansässigkeitsbescheinigung des neuen Landes). Wir entwickeln das in Steueransässigkeit des digitalen Nomaden.
Risiko 4: Verdeckte Betriebsstätte (PE)
Wenn Ihre US-LLC materiell aus Deutschland oder Spanien heraus operiert (Büro, bevollmächtigter Vertreter, fester Geschäftsort), kann sie eine Betriebsstätte im Sinne von Art. 13 LIRNR und Art. 5 DBA Spanien-USA bzw. § 12 AO und Art. 5 DBA Deutschland-USA begründen. In diesem Fall:
- Die LLC wird in Spanien zum IRNR (Steuer für Nicht-Residenten) auf die der Betriebsstätte zurechenbaren Einkünfte mit dem Satz von 25% veranlagt (Körperschaftsteuersatz für die Betriebsstätte). In Deutschland unterliegt sie der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer auf den der Betriebsstätte zurechenbaren Gewinn.
- Die Buchführung wird getrennt geführt und die Verrechnungspreise mit dem Stammhaus müssen nach OECD-Grundsätzen und nach Art. 16 TRLIS bzw. § 1 AStG dokumentiert werden.
- Zusätzliche Sanktionen wegen unterlassener Anmeldung der Betriebsstätte zum richtigen Zeitpunkt (Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Hinterziehungszinsen). Jetzt ist der Moment, Hilfe zu holen. Bei Exentax eröffnen wir den Fall, reichen das Fehlende ein und antworten der Behörde für Sie.
Wie Sie das vermeiden: Wenn die Tätigkeit im Wesentlichen aus Deutschland oder Spanien erbracht wird, prüfen Sie ehrlich, ob die LLC die richtige Struktur ist oder ob eine deutsche GmbH oder eine spanische S.L. als operative Einheit besser passt. Vollständige Analyse in Gestaltung einer soliden internationalen Struktur.
Risiko 5: Treaty Shopping und Abkommensmissbrauch
Das Änderungsprotokoll zum DBA Spanien-USA, unterzeichnet 2013 und in Kraft seit dem 27. November 2019 (BOE 23.10.2019), führte die Klausel Limitation on Benefits (LOB) ein, die den Zugang zu den Abkommensvorteilen auf Personen und Einheiten beschränkt, die bestimmte Substanz- und Verbindungsvoraussetzungen mit einem der Vertragsstaaten erfüllen. Das DBA Deutschland-USA enthält über das Änderungsprotokoll von 2006 ebenfalls eine LOB-Klausel.
Eine US-LLC, deren einziger Gesellschafter in Spanien oder Deutschland ansässig ist und deren tatsächliche Tätigkeit im Inland stattfindet, besteht die LOB-Tests des Protokolls kaum. Hinzu kommt die Klausel des Principal Purpose Test (PPT) (Art. 7 BEPS, MLI), die der Verwaltung erlaubt, Abkommensvorteile zu versagen, wenn einer der Hauptzwecke der Operation gerade die Erlangung dieses Vorteils ist.
Folge: Das Finanzamt kann die Anwendung des DBA verweigern. Bei einer einfachen Disregarded LLC ist der Effekt oft neutral, weil Sie ohnehin im Wohnsitzstaat besteuert werden; bei komplexeren Strukturen (LLC + Holding + operative Einheit) wird die Versagung des DBA jedoch in Kombination mit der Hinzurechnungsbesteuerung zur Steuerfalle.
Risiko 6: Steuerstraftat
In Spanien ist der Steuerstraftatbestand nach Art. 305 CP erfüllt, sobald die hinterzogene Steuer pro Veranlagungszeitraum 120.000 € übersteigt (240.000 €, wenn die geschädigte Verwaltung die Europäische Union ist). In Deutschland greift § 370 AO in der Regel ab 50.000 € hinterzogener Steuer als „großes Ausmaß" mit erheblichen Strafverschärfungen. In Lateinamerika existieren in jeder Rechtsordnung vergleichbare Schwellen.
Eine schlecht entworfene Struktur, die mehrere Jahre an unbezahlten Steuern aufläuft, überschreitet diese Schwellen erschreckend leicht: Erzeugt Ihre Tätigkeit 200.000 € pro Jahr und hätten Sie mit 47% besteuert werden müssen, haben aber 0% erklärt, dann überschreiten Sie die Schwelle in zwei Jahren und treten in den strafrechtlichen Bereich ein.
Strafmaß in Spanien: 1 bis 5 Jahre Freiheitsstrafe und Geldstrafe von 100% bis 600% der hinterzogenen Steuer. Schwerer Fall (2 bis 6 Jahre), wenn die Steuer 600.000 € übersteigt, eine organisierte Struktur vorliegt oder Steueroasen genutzt werden. In Deutschland reicht der Strafrahmen bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe und Geldstrafe; in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren.
Wie Sie das vermeiden: korrekte legale Struktur + korrekte Erklärung + korrekte Zahlung. Es gibt einen sehr breiten Optimierungsspielraum innerhalb des Gesetzes; daraus auszubrechen ergibt schlicht keinen Sinn.
Wie sich diese Risiken in der Praxis materialisieren
Der typische Verlauf, den wir sehen:
- Jahr 1-2: Die Person baut die LLC ohne Beratung auf, erklärt falsch oder gar nicht.
- Jahr 3: Abgleich CRS / DAC7 / DAC8 erkennt Inkonsistenzen zwischen den gemeldeten Bankströmen und den erklärten Einkünften.
- Jahr 4: Mitteilung über eine „Diskrepanz" oder informatorisches Auskunftsersuchen des Finanzamts.
- Jahr 5: vorläufige Veranlagung, Vorschlag zur Nachveranlagung + Zinsen + Sanktion. Wir schließen es mit Ihnen von Exentax aus: ein Anruf, Einreichung raus, Archiv gesetzt, und das Risiko bleibt auf dem Papier.
- Jahr 6: Wenn die Beträge die strafrechtlichen Schwellen überschreiten und keine vorherige freiwillige Selbstanzeige vorliegt, Abgabe an die Staatsanwaltschaft.
Die freiwillige Selbstanzeige vor jeder Anfrage (Art. 305.4 CP in Spanien, § 371 AO in Deutschland mit den dort genannten Sperrgründen) schließt die strafrechtliche Verantwortung aus und reduziert die Verwaltungssanktion erheblich. Sie ist immer die beste Option, sobald Sie eine Situation entdecken, die nachzubessern ist.
Wie Sie eine risikofreie Struktur aufbauen
- Beginnen Sie mit der korrekten Klassifikation der LLC in Ihrer Jurisdiktion (siehe Doktrin DGT/TEAC zur LLC sowie die Konsultation in PETETE).
- Gestalten Sie nach der tatsächlichen Aktivität (siehe LLC-Besteuerung nach Aktivität).
- Dokumentieren und führen Sie Aufzeichnungen, die die operative Substanz belegen.
- Fristgerechte Erklärung aller Formalpflichten (Modelo 720, Modelo 721, IRPF, IVA, Quellensteuern, Modelo 238 falls DAC7 greift; in Deutschland: Anlage AUS, AStG-Mitteilungen, DAC7-Meldungen).
- Vollständige Konsistenz zwischen den gemeldeten Daten (CRS, DAC7, DAC8) und den im Wohnsitzstaat erklärten Daten.
- Professionelle Beratung schon beim Entwurf, nicht erst wenn der Brief eintrifft.
Zusammenfassung
Die steuerlichen Risiken sind nicht hypothetisch: Sie sind die Realität der Prüfungen, die wir jeden Monat sehen. Die gute Nachricht ist, dass alle diese Risiken mit ernsthafter und ehrlicher Planung vermeidbar sind. Die legale Steueroptimierung existiert und ist sehr wirkungsvoll; Opazität als Strategie ist eine Abkürzung, die immer am gleichen Ort endet.
Bevor Sie weiterlesen, bringen Sie Zahlen in Ihren Fall: Der Exentax-Rechner vergleicht in unter 2 Minuten Ihre aktuelle Steuerlast mit der, die Sie mit einer im Wohnsitzland korrekt deklarierten US-LLC tragen würden.
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Wenn ein bestimmter Punkt dieser Struktur noch mehr Tiefe verdient, finden Sie in Internationale Besteuerung für digitale Unternehmer: vollständiger Leitfaden genau den angrenzenden Aspekt, den wir normalerweise in einen eigenen Text auslagern.
Bevor Sie etwas an Ihrer Struktur ändern, schauen Sie, wie wir arbeiten. Unsere Methode zeigt, was wir prüfen und in welcher Reihenfolge — von der Diagnose der sechs Risiken bis zur freiwilligen Selbstanzeige, falls erforderlich.
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Referenzen: Rechtsrahmen und Regulierung
Die vorstehende Argumentation stützt sich auf die folgende derzeit geltende Normativ und Doktrin:
- Spanien. Gesetz 35/2006 IRPF (Art. 8, 9 und 91 zu steuerlicher Ansässigkeit und Hinzurechnungsbesteuerung), Gesetz 27/2014 IS (Art. 100 zur Hinzurechnungsbesteuerung), Gesetz 58/2003 LGT, Gesetz 5/2022 zur Reform des Modelo 720 nach EuGH-Urteil C-788/19 vom 27.01.2022, RD 1065/2007 (Modelle 232 und 720) und Verordnung HFP/887/2023 (Modelo 721 zu im Ausland gehaltenen Kryptoassets).
- Verwaltungsdoktrin. Beschlüsse des TEAC und verbindliche Auskünfte der DGT zu Ein-Personen-LLC (u. a. V0443-08, V1631-17, V1147-22), ausgelegt im Lichte des BOE vom Februar 2020 zur Klassifikation transparenter ausländischer Einheiten.
- Deutschland. §§ 7-14 AStG (Hinzurechnungsbesteuerung), § 1 AStG (Verrechnungspreise), §§ 41 und 42 AO (Scheingeschäft und Missbrauch), § 370 AO (Steuerhinterziehung), § 371 AO (Selbstanzeige), DBA Deutschland-USA in der Fassung des Protokolls von 2006.
- Konventionen und internationale Normen. Doppelbesteuerungsabkommen Spanien-USA, unterzeichnet 1990, mit Protokoll von 2013 in Kraft seit 2019, Richtlinie 2011/16/EU geändert durch DAC6, DAC7 und DAC8, Modell-Konvention der OECD mit Kommentaren und Multilaterales Instrument BEPS.
- USA. Treas. Reg. §301.7701-3 (Klassifikation check-the-box), IRC §6038A und Treas. Reg. §1.6038A-2 (Form 5472), IRC §7701(a)(31) und FBAR-Vorschriften (31 CFR 1010.350).
Dieser Inhalt dient der Information und ersetzt keine personalisierte Beratung für Ihre konkrete steuerliche Situation.
Steuerrisiken einer mangelhaften internationalen Strukturierung: die sechs Fehler, die Prüfungen auslösen
Genau deshalb halten wir bei Exentax Ihren Kalender bündig — Sie müssen nicht mehr an Fristen denken, wir schließen sie ab, bevor sie zubeißen.
Eine schlecht aufgesetzte internationale Struktur scheitert nie an der Struktur selbst: Sie scheitert an Designfehlern, die legitime Optimierung mit Simulation verwechseln. Wenn ein Finanzamt Ihr Setup prüft und eines dieser sechs Muster findet, eröffnet es ein Verfahren, und die Beweislast liegt bei Ihnen, nicht beim Amt. Das Billige wird immer das Teuerste.
- Mangelnde wirtschaftliche Substanz. US-LLC ohne Büro, ohne Mitarbeiter und mit allen Entscheidungen, die aus Deutschland oder aus Spanien getroffen werden. Für das deutsche oder spanische Finanzamt liegt der Sitz der tatsächlichen Geschäftsleitung im Inland (LIS Art. 8; § 10 AO) und die Einheit ist im Inland steueransässig, auch wenn sie in Wyoming gegründet wurde. Ergebnis: vollständige Besteuerung als inländische Gesellschaft + Sanktionen wegen unterlassener Abgabe der Körperschaftsteuererklärung von Anfang an.
- Zirkuläre Strukturen ohne wirtschaftlichen Zweck. Deutschland oder Spanien → US-LLC → estnische Gesellschaft → VAE-Konto → Rückkehr nach Deutschland oder Spanien als Dividende. Die Anti-Missbrauchs-Regel GAAR (Spanien: Art. 15 LGT; Deutschland: § 42 AO; EU: ATAD) löst die Kette auf, wenn der einzige Zweck steuerlich ist und in jedem Glied die echte operative Substanz fehlt. Das Finanzamt qualifiziert ab dem ersten Tag in direkte Einkünfte um und wendet die Höchstsanktionen an.
- Nicht existierende oder fiktive Verrechnungspreise. Wenn Ihre US-LLC Ihrer deutschen oder spanischen Gesellschaft Beträge in Rechnung stellt, die sich am Markt nicht halten lassen (Overcharging zur Aushöhlung der inländischen Bemessungsgrundlage), oder wenn Ihre VAE-Gesellschaft Ihrer LLC Dienstleistungen in Rechnung stellt, die nicht erbracht werden, dann erfolgt eine Verrechnungspreis-Berichtigung (Spanien: TRLIS Art. 16; Deutschland: § 1 AStG) mit einer Sanktion von bis zu 100% der Differenz.
- Verdeckter wirtschaftlich Berechtigter (UBO). Nominee Director ohne echte operative Kontrolle, opake Treuhandschaften ohne Substanz-Trustee, familiäre Strohmänner zur Umgehung des BOI. Drei Jurisdiktionen kooperieren bereits: BOI (USA), Transparenzregister UBO (EU), CRS (global). Den echten UBO zu verstecken ist schwere Geldwäsche, keine bloße Steuerordnungswidrigkeit. Gefängnis wird zur Option.
- Nichtdeklaration im Wohnsitzstaat. Spanien (Modelo 720 + 721 + IRPF), Deutschland (Anlage AUS + AStG-Erklärungen + DAC7-Meldungen), Frankreich (3916 + IR), Italien (RW). Die Sanktion wegen Nichtdeklaration kann höher sein als die geschuldete Steuer selbst (50%-150% + Zinsen in Spanien, hohe Verspätungs- und Hinterziehungszuschläge in Deutschland). Und wenn das Finanzamt es vor Ihrer freiwilligen Selbstanzeige über CRS entdeckt, gibt es keinen Bonus für ein nachträgliches Geständnis.
- Vermischung von privatem und betrieblichem Geld ohne Nachvollziehbarkeit. LLC-Karte für private Ausgaben, Überweisungen an die Familie ohne Verwendungszweck, Draws ohne Beleg. Das bricht die Haftungsbeschränkung, erschwert die Buchführung und wird in einer Prüfung als Simulation der unternehmerischen Tätigkeit ausgelegt. Jetzt ist der Moment, Hilfe zu holen. Bei Exentax eröffnen wir den Fall, reichen das Fehlende ein und antworten der Behörde für Sie.
Was uns am häufigsten gefragt wird
Wie weiß ich, ob meine aktuelle Struktur ein Risiko hat? Vier einfache Indikatoren: (1) Gibt es echte operative Substanz in jeder Einheit? (2) Sind die Preise zwischen den Einheiten Marktpreise? (3) Ist alles im Wohnsitzstaat erklärt? (4) Hat der Fluss einen wirtschaftlichen Zweck jenseits des reinen Steuervorteils? Wenn eine Antwort Nein ist, besteht Risiko.
Wie regularisiert man eine schlecht aufgesetzte Struktur? Zuerst interne Prüfung (was wurde wann verletzt), dann freiwillige Selbstanzeige mit einem Berater in jeder Jurisdiktion (verspätete Filings + reasonable cause + abatement programs auf US-Seite, § 371 AO auf deutscher Seite), und schließlich Restrukturierung hin zu einem technisch korrekten Setup. Die Reihenfolge ist genauso wichtig wie die Maßnahmen.
Bei Exentax machen wir Due Diligence ererbter Strukturen, regularisieren und entwerfen sie neu zu Setups, die eine Prüfung bestehen — denn legitime Optimierung existiert, sieht aber niemals so aus wie das, was ein Telegram-Kanal verkauft.
Ihr nächster Schritt mit Exentax
Bei Exentax gründen und betreuen wir täglich LLCs für Nicht-Residenten: Bundesstaat, EIN, Operating Agreement, BOI wo anwendbar, Bankkonto bei Mercury und Wise, Zahlungsabwickler Stripe und Adyen, monatliche Buchhaltung, Form 5472 und 1120 pro forma jedes Jahr und Koordination mit Ihrer Besteuerung im Wohnsitzstaat. Wenn Sie Ihren Fall mit echten Zahlen prüfen möchten, buchen Sie eine Beratung mit unserem Team und wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie sich das in Ihre konkrete Situation einfügt.
_Weiter dazu: Offshore-Strukturen: echte Vorteile und ehrliche Risiken._
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Zum Weiterlesen
- Solide internationale Steuerstruktur: Schritt-für-Schritt-Rahmen
- Kritische Fehler nach LLC-Gründung, die niemand erklärt
- Optimale Steuerstruktur für internationale Freelancer: das Framework
Was, wenn das Finanzamt nach meiner LLC fragt?
Das ist die Frage, die in der ersten Beratung am häufigsten gestellt wird, und die kurze Antwort lautet: Ihre LLC ist nicht intransparent, und bei korrekter Deklaration schließt eine Prüfung mit Standardformularen ab. Das deutsche Finanzamt, das österreichische Finanzamt oder die kantonale Steuerverwaltung können das Certificate of Formation des Bundesstaats (Wyoming, Delaware oder New Mexico), die vom IRS ausgestellte EIN, das unterzeichnete Operating Agreement, die Mercury- oder Wise-Auszüge des Geschäftsjahres, den eingereichten Form 5472 mit 1120 pro-forma sowie die Buchhaltung anfordern, die Einnahmen, Ausgaben und Bewegungen abstimmt. Liegt all das geordnet vor, eskaliert die Prüfung nicht. Atmen Sie durch: bei Exentax ist das Routine, wir bringen Sie auf den Stand und die nächste Prüfung schließt in einer Runde, ohne Drama.
Was die Steuerbehörden zu Recht verfolgen, sind Strohmannstrukturen, Papier-Steueransässigkeit und nicht erklärte Auslandskonten. Eine sauber aufgesetzte LLC ist genau das Gegenteil: Sie erscheinen als wirtschaftlich Berechtigter im BOI Report, wenn er anwendbar ist (überprüfbar unter fincen.gov/boi), Sie unterschreiben die Bankkonten und Sie erklären das Einkommen dort, wo Sie leben. Die Struktur ist beim Secretary of State des Bundesstaats registriert, in den IRS-Akten und, sobald eine europäische Bank im Spiel ist, innerhalb des CRS-Perimeters der OECD.
Der Fehler, der eine Prüfung wirklich entgleisen lässt, ist nicht die LLC selbst, sondern die fehlerhafte Zuordnung des Einkommens in der persönlichen Einkommensteuererklärung, das fehlende KAP/AUS bei deutschen Residenten oder die unterlassene Anlage A1 und Beilagen E25/E26 bei österreichischen Residenten. Diese drei Fronten schließen wir vor der Anfrage, nicht danach. Wir schließen es mit Ihnen von Exentax aus: ein Anruf, Einreichung raus, Archiv gesetzt, und das Risiko bleibt auf dem Papier.
## Was eine LLC NICHT tut
- Sie befreit Sie nicht von der Steuerpflicht zu Hause. Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz steuerlich ansässig ist, versteuert das Welteinkommen vor Ort. Die LLC ordnet den US-Teil (null Bundesteuer für die SMLLC pass-through ohne ECI), sie schaltet die heimische Besteuerung nicht ab. Die Einkommensteuer wird auf den zugewiesenen Gewinn berechnet, nicht auf die tatsächlich ausgeschütteten Beträge.
- Sie ist kein Offshore-Konstrukt und keine BEPS-Struktur. Sie ist eine vom IRS anerkannte US-Gesellschaft, in einem konkreten Bundesstaat mit physischer Adresse, registriertem Agenten und jährlichen Informationspflichten registriert. Klassische Offshore-Standorte (BVI, Belize, Seychellen) hinterlassen keine öffentliche Spur; eine LLC hinterlässt fünf.
- Sie schützt Sie nicht bei vermischten Vermögen. Das pierce the corporate veil greift, sobald ein Gericht erkennt, dass LLC und Gesellschafter dieselbe Geldbörse sind: vermischte Konten, private Ausgaben aus der LLC, kein Operating Agreement, keine Buchhaltung. Drei verdächtige Bewegungen genügen.
- Sie spart keine Sozialbeiträge im Inland. Freiberufler in Deutschland, Selbständige in Österreich, AHV-Pflichtige in der Schweiz: der monatliche Beitrag bleibt identisch. Die LLC bedient die internationale Kundschaft; der persönliche Sozialbeitrag bleibt unabhängig. Siehe Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt sowie spanische Vergleichsregelungen im BOE.
- Sie befreit Sie nicht von der Auslandskonto-Meldepflicht. Deutschland: KAP/AUS, ggf. § 138 AO Anzeige bei Beteiligungen über 10 %. Österreich: Beilagen E25/E26 zur Einkommensteuererklärung. Schweiz: kantonale Vermögensdeklaration. Diese Pflichten liegen bei der Person, nicht bei der LLC.
Bei Exentax schließen wir diese fünf Fronten jedes Jahr parallel zum US-Bundeskalender (Form 5472, 1120 pro-forma, FBAR, staatlicher Annual Report, BOI Report bei Anwendbarkeit). Ziel ist, dass keine Prüfung ein loses Ende findet und die Struktur einer rückwirkenden Prüfung über 5 bis 7 Jahre standhält.
Möchten Sie es jetzt besprechen? Schreiben Sie uns auf WhatsApp, wir antworten heute.
Wenn Sie es lieber persönlich besprechen möchten, buchen Sie ein kostenloses Gespräch und wir prüfen Ihren konkreten Fall in dreißig Minuten.
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Für staatsspezifische Details siehe unsere Wyoming-LLC-Leistungsseite mit festen Kosten und Fristen.
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