LLC nach Aktivität besteuert: Dienstleistungen, E-Commerce, SaaS, Trading
Beratung, E-Commerce, SaaS, Lizenzeinnahmen und Trading erzeugen nicht dieselbe LLC-Steuerakte. Entscheidend sind Einkommensquelle, VAT, Abkommen, Banking und Nachweise.
Die Tätigkeit zählt weniger als das Design: Services, SaaS, Ecommerce oder Trading brauchen konsistenten Wohnsitz, Einkunftsquelle, Verträge, Banking und Reporting.
Über die „Besteuerung der LLC" abstrakt zu sprechen führt zu schweren Fehlern: Die tatsächliche Besteuerung hängt sehr eng von der Art der wirtschaftlichen Tätigkeit ab, die die LLC ausübt, weil jede Tätigkeit unterschiedliche Regeln zur Umsatzsteuer, zur Einkunftsqualifikation, zur Einkunftsquelle, zum anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen und vor allem zur Gefährdung durch internationale Hinzurechnungsbesteuerung und Anti-Missbrauchsregeln auslöst. Schauen wir uns die fünf großen Familien an, die wir bei Exentax sehen.
Wesentliche Punkte
1. Professionelle Dienstleistungen (Beratung, Entwicklung, Design, Marketing)
Das ist der häufigste und einfachste Fall. Ihre LLC stellt internationalen B2B-Kunden Rechnungen (USA, EU, Lateinamerika). Merkmale:
- Charakter der Einkünfte: gewerbliche Tätigkeit.
- Qualifikation in Deutschland (Wohnsitz): Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit, dem Gesellschafter über den steuerlich transparenten Charakter der Single-Member-LLC zugerechnet (vergleichbar mit der <a href="/de/blog/dgt-teac-und-boe-doktrin-feb-2020-zur-us-llc">Verwaltungspraxis DGT/TEAC in Spanien</a> für den Nachbarn auf der Halbinsel).
- Umsatzsteuer: B2B-Rechnung an EU-Kunden, Reverse Charge (der Kunde rechnet die Umsatzsteuer in seinem Land selbst ab); bei US-Kunden oder anderen Drittstaatenkunden, nicht steuerbarer Umsatz in Deutschland (Ortsregel für B2B-Dienstleistungen). Vertieft in <a href="/de/blog/mwst-digitale-dienstleistungen-international-b2b-b2c">USt bei internationalen digitalen Dienstleistungen</a>.
- Einkommensteuer in Deutschland: Einbeziehung in das zu versteuernde Einkommen mit progressivem Tarif (14 % bis 45 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer und Gewerbesteuer mit Anrechnung).
- Hauptrisiko: Scheinkonstruktion, wenn die operative Substanz ausschließlich vom in Deutschland ansässigen Gesellschafter ohne reale Substanz in den USA erbracht wird.
Legitime Optimierung: korrekte Betriebsausgaben in der LLC maximieren (Software, Tools, Subunternehmer, Fortbildung, Marketing). Das dem Gesellschafter zugerechnete Nettoergebnis sinkt, und der effektive Durchschnittssteuersatz fällt deutlich niedriger aus als bei einem reinen deutschen Selbstständigen.
2. Physischer E-Commerce (Amazon, Shopify, Dropshipping)
Sie verkaufen physische Waren an internationale Endverbraucher. Merkmale:
- Charakter der Einkünfte: gewerbliche Tätigkeit Verkauf.
- Umsatzsteuer und Zoll: komplex. Wenn Sie an europäische Verbraucher verkaufen, kann die LLC verpflichtet sein, sich in einzelnen EU-Ländern zur USt zu registrieren oder das OSS / IOSS-Verfahren zu nutzen. Bei Überschreiten bestimmter Schwellenwerte pro Land wird die lokale Registrierung obligatorisch. Marktplätze wie Amazon agieren in vielen Fällen als deemed supplier und behalten die USt ein, aber nicht in allen Fällen.
- DAC7: als Verkäufer auf europäischen Amazon, Etsy oder eBay übermittelt Amazon Europa Ihre Einnahmen an die luxemburgische Steuerbehörde, die sie an die des Landes der wirtschaftlich Berechtigten weiterleitet. Siehe <a href="/de/blog/dac7-meldepflicht-fur-marktplatze-und-llc">DAC7</a>.
- Zoll: Wenn die LLC Lagerbestand zur Verteilung in die EU einführt (FBA), benötigt sie eine europäische EORI-Nummer, einen offiziellen Importeur und gegebenenfalls einen IOR (Importer of Record).
- Sales Tax in den USA: Wenn Sie an Verbraucher in Bundesstaaten mit Economic Nexus verkaufen, kann sich eine Pflicht zur Registrierung und zur Erhebung der Sales Tax ergeben. Mehr in <a href="/de/blog/600-mrd-usd-amazon-mit-us-llc-verkaufen">Amazon und E-Commerce mit LLC</a>.
Hauptrisiko: USt-EU oder US-Sales-Tax zu ignorieren kann eine sehr hohe rückwirkende Rechnung auslösen.
3. SaaS und digitale Abonnements
Sie verkaufen den Zugriff auf Software oder digitalen Inhalt, B2C oder B2B, im Abonnement oder als Einmalzahlung. Merkmale:
- Charakter der Einkünfte: gewerbliche Tätigkeit + Nutzungsüberlassung von Software (Grenze zu Lizenzgebühren).
- Auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen (TBE): Verkauf an europäische Verbraucher unterliegt der USt im Land des Verbrauchers. Verfahren OSS Nicht-EU (die LLC registriert sich in einem Mitgliedstaat der Identifizierung) oder Nutzung von Plattformen, die als Merchant of Record auftreten (Paddle, FastSpring, DoDo Payments, Lemon Squeezy) und die USt für Sie übernehmen.
- B2B: allgemeine Reverse-Charge-Regel.
- Qualifikation in Deutschland: Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit bei aktiver Entwicklung; wenn Sie eine passive Lizenz auf vorhandenen Code ohne nennenswerte operative Tätigkeit überlassen, kann es Diskussion über die Hinzurechnungsbesteuerung geben (§§ 7 ff. AStG).
- CFC/Hinzurechnungsrisiko: Wenn die LLC überwiegend passive Einkünfte (Lizenzen) erzeugt und ihr in den USA materielle und personelle Mittel fehlen, kann die Finanzverwaltung die Hinzurechnungsbesteuerung anwenden.
Detail in <a href="/de/blog/llc-fur-devs-und-saas-stripe-us-banking-struktur">LLC für Softwareentwickler und SaaS</a>.
4. Lizenzgebühren und geistiges Eigentum
Ihre LLC hält Rechte (Marke, Software, Inhalte) und lizenziert sie an Dritte oder an eine verbundene Einheit. Merkmale:
- Charakter der Einkünfte: passive Einkünfte (Royalties).
- DBA-Qualifikation: Art. 12 DBA Deutschland-USA (Lizenzgebühren). In der Regel kann der Quellenstaat besteuern (mit der DBA-Grenze in Prozent), und der Wohnsitzstaat besteuert mit Anrechnung.
- CFC-Risiko: hoch. Passive Einkünfte sind der typische Fall der Hinzurechnungsbesteuerung. Wenn Ihre LLC überwiegend passive Einkünfte erwirtschaftet und Sie sie kontrollieren und in Deutschland ansässig sind, können §§ 7 bis 14 AStG greifen.
- Effektive Besteuerung: Greift die Hinzurechnungsbesteuerung, werden Sie in Deutschland besteuert, als wären die Einkünfte direkt Ihre, mit Anrechnung jeglicher Steuer, die die LLC gezahlt hat (typischerweise 0$ Bundessteuer als Disregarded Entity).
- LOB-Klausel im DBA: erschwert hybriden oder substanzlosen Strukturen den Zugang zu DBA-Vorteilen.
Schlussfolgerung: Eine reine Royalty-LLC mit in Deutschland ansässigem Gesellschafter muss mit echter Substanz konzipiert werden (materielle Mittel, Personal, in den USA getroffene Entscheidungen), oder es muss anerkannt werden, dass sie unter die Hinzurechnungsbesteuerung fällt.
5. Trading (Aktien, Futures, Krypto)
Ihre LLC handelt an den Finanzmärkten mit einem Konto bei Interactive Brokers, Tradovate oder Kraken. Merkmale:
- Charakter der Einkünfte: hängt vom Vermögenswert und Regime ab. FX- und Futures-Trading: Veräußerungsgewinne und -verluste in vielen Ländern; in Deutschland kann es bei gewerbsmäßiger und professioneller Ausübung als gewerbliche Tätigkeit umqualifiziert werden.
- Aktien: Dividenden (Einkünfte aus Kapitalvermögen mit Abgeltungsteuer 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag bei opaker Einheit; bei transparenter Einheit, direkte Zurechnung) und Veräußerungsgewinne (ebenfalls Abgeltungsteuer).
- Krypto: private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG mit Spekulationsfrist von einem Jahr für Privatpersonen, oder gewerbliche Tätigkeit bei häufigem und professionellem Trading.
- DAC8: gilt seit Kurzem, wenn Sie über europäische Börsen handeln. Siehe <a href="/de/blog/dac8-krypto-und-llc-eu-reporting-unter-kontrolle">DAC8 und Kryptowährungen</a>.
- CFC-Risiko: sehr hoch. Portfolioeinkünfte sind das paradigmatische Beispiel passiver Einkünfte unter Hinzurechnungsbesteuerung.
- DBA: Art. 10 (Dividenden), Art. 11 (Zinsen), Art. 13 (Veräußerungsgewinne). Die LOB-Klauseln des Protokolls 2019 sind besonders restriktiv für Investitionsstrukturen ohne Substanz.
Detail in <a href="/de/blog/krypto-und-trading-mit-llc-steuern-und-struktur">Kryptowährungen und Trading mit LLC</a>.
Steuerlicher Vergleich nach Tätigkeitsart
| Tätigkeit | Qualifikation Deutschland (typisch) | Umsatzsteuer | CFC/Hinzurechnungsrisiko | Scheinrisiko | Eignung reine LLC |
|---|---|---|---|---|---|
| Professionelle B2B-Dienstleistungen | Gewerbliche/selbstständige Tätigkeit zugerechnet | Reverse Charge Kunde | Niedrig | Mittel | Hoch |
| E-Commerce | Gewerbliche Tätigkeit zugerechnet | Komplex (OSS/IOSS, Sales Tax) | Niedrig | Mittel | Hoch mit Vorsicht |
| SaaS B2B | Gewerbliche Tätigkeit zugerechnet | Reverse Charge Kunde | Mittel | Mittel | Hoch |
| SaaS B2C TBE | Gewerbliche Tätigkeit zugerechnet | OSS Nicht-EU / MoR | Mittel-hoch | Mittel | Mittel-hoch |
| Lizenzgebühren | Passive Einkünfte | Meistens steuerfrei oder Reverse Charge | Hoch | Hoch | Niedrig ohne Substanz |
| Finanztrading | Passive Einkünfte / Veräußerungsgewinne | n/a | Sehr hoch | Hoch | Niedrig ohne Substanz |
Wie Sie Ihre optimale Struktur entscheiden
Die LLC ohne Weiteres zu wählen ist nicht immer die richtige Antwort. Für Tätigkeiten mit niedrigem CFC-Risiko (Dienstleistungen, E-Commerce, SaaS B2B) ist eine Single-Member-LLC mit in Deutschland ansässigem Gesellschafter, korrekt erklärt und mit angemessener Substanz, effizient und verteidigbar. Für Tätigkeiten mit hohem CFC-Risiko (Lizenzgebühren, Trading) muss entweder die LLC mit echter Substanz in den USA ausgestattet werden oder eine andere Architektur in Betracht gezogen werden (operative deutsche GmbH + LLC mit begrenzter Tätigkeit, Wohnsitzplanung usw.). Vollständiger Rahmen in <a href="/de/blog/6-schritte-internationale-steuerstruktur-die-halt">Aufbau einer soliden internationalen Struktur</a>.
Typische Fehler nach Tätigkeit
- Dienstleistungen: USt innergemeinschaftlich und Eintragung im VIES vergessen.
- E-Commerce: OSS/IOSS und US-Sales-Tax ignorieren, bis die Nachzahlung kommt.
- SaaS: keinen Merchant of Record nutzen und mit USt-Registrierung in jedem EU-Land enden.
- Lizenzgebühren: Erstellung, Inhaberschaft und Pflege der immateriellen Vermögenswerte nicht dokumentieren.
- Trading: persönliches Trading mit Trading aus der LLC verwechseln und Konten vermischen.
Mehr zur Vermeidung typischer Fehler in <a href="/de/blog/internationale-steuerrisiken-cfc-banking-ownership">Steuerrisiken</a>.
Eine LLC wird nicht „auf eine einzige Weise" besteuert: Sie wird besteuert nach dem, was sie tut, wo sie es tut und von wo aus sie kontrolliert wird. Das ernsthafte Gespräch über Steuerplanung beginnt damit, Ihre tatsächliche Tätigkeit zu verstehen, nicht damit, ein Land auf einer Karte auszuwählen.
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Zur Vertiefung ergänzt <a href="/de/blog/autonomo-verlassen-mit-sauber-strukturierter-llc">Warum den Selbstständigenstatus in Spanien aufgeben (und welche Alternativen Sie haben)</a> das gerade Gesehene mit Punkten, die einen eigenen Artikel verdient haben.
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